FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Frage 4: Können Leistungen aus nicht-​modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text= | Frage 4: Können Leistungen aus nicht-​modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text= | ||
Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungs­leistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-​modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modul­abschlussprüfung nachgewiesen. ( | Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungs­leistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-​modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modul­abschlussprüfung nachgewiesen. Bei Fragen zur Anerkennung wende dich an die [[Studienberatung für Lehramtsstudierende (ZLB]] | ||
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Frage 7: Gibt es Übergangs­regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text= | Frage 7: Gibt es Übergangs­regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text= | ||
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten [[Leistungspunkte]] ([[Credit Points|CP]]) angemeldet hast ([[Übergangsregelung]]). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen | Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten [[Leistungspunkte]] ([[Credit Points|CP]]) angemeldet hast ([[Übergangsregelung]]). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen. | ||
<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30 [[Credit Points|CP]] fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn [[Semester]]n schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen [[Semester]] (30 [[Credit Points|CP]]) ausstehen. In diesem Fall rät das [[ZLB]] vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des [[Bachelor]]s konzentrieren, um schnell die Zugangs­voraussetzung für den M. Ed. zu erwerben. | <b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30 [[Credit Points|CP]] fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d. h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn [[Semester]]n schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen [[Semester]] (30 [[Credit Points|CP]]) ausstehen. In diesem Fall rät das [[ZLB]] vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des [[Bachelor]]s konzentrieren, um schnell die Zugangs­voraussetzung für den M. Ed. zu erwerben. | ||
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Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein, um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text= | Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein, um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text= | ||
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im [[Praxissemester]] anmelden, wenn du bereits in den [[Master]] of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das [[Praxissemester]] kannst du am besten dem | Du kannst dich nur für einen Schulplatz im [[Praxissemester]] anmelden, wenn du bereits in den [[Master]] of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das [[Praxissemester]] kannst du am besten dem [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester Leitfaden Praxissemester] des ZLB entnehmen. Beachte, dass das Umschreiben im System einige Tage dauern kann. | ||
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Frage 10: Wie ist das Praxissemester strukturiert?|Text= | Frage 10: Wie ist das Praxissemester strukturiert?|Text= | ||
Auf der [https://zlb.uni-due.de/praxissemester ZLB-Website] findest du Informationen diesbezüglich. | |||
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Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text= | Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text= | ||
Die Anmeldung für das [[Praxissemester]] kannst du | Die Anmeldung für das [[Praxissemester]] kannst du dem [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester Leitfaden Praxissemester] des ZLB entnehmen. | ||
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Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?|Text= | Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?|Text= | ||
Informationen zum Beginn des [[Praxissemester]] ([[Semester|SoSe oder WiSe]]) kannst du | Informationen zum Beginn des [[Praxissemester]] ([[Semester|SoSe oder WiSe]]) kannst du dem [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester Leitfaden Praxissemester] des ZLB entnehmen. | ||
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Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text= | Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text= | ||
Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen [[Fächer]] findest du | Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen [[Fächer]] findest du im [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/ Leitfaden Praxissemester] des ZLB. | ||
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Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungs­lehrern in der Praktikumsschule habe?|Text= | Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungs­lehrern in der Praktikumsschule habe?|Text= | ||
Zunächst solltest du dich an | Zunächst solltest du dich an die Praxissemester­beauftragten der Schule oder die [[Schulleitung]] wenden, danach am besten noch an deine [[ZfsL]] Betreuer*in sowie an das [[ZLB]]. | ||
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Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text= | Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text= | ||
Bei Fragen zum [[Praxissemester]] kannst du dich an das | Bei Fragen zum [[Praxissemester]] kannst du dich an das [http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro] des ZLB wenden. | ||
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Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text= | Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text= | ||
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* | *[https://www.uni-due.de/faq-studium/master.php#lmaster Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)] | ||
* | *[http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero ZLB] | ||
* | *[https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/faq Fragen zum Masterstudium der WIWI] | ||
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Version vom 23. Januar 2020, 12:37 Uhr
Die neue Lehrerausbildung
Eignungspraktikum
Anrechnungen von Leistungen
Fragen zum Master of Education
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Laut Rektoratsbeschluss waren die Masterstudiengänge im Lehramt im WiSe 2014/15, SoSe 2015 und WiSe 2015/16 zulassungsfrei. Die UDE hat für den Zugang zum Master of Education keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten Fächern eine Zulassungsbeschränkung (NC) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Masterordnungen der entsprechenden Fächer. Quer-/Seiteneinsteiger oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)Fächern, in den Bereichen Bildungswissenschaft und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) sowie die der Praktika.
Seit dem WiSe 2014/15 werden die Masterstudiengänge für Lehrämter in jedem Sommer- und Wintersemester angeboten.
Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein Bachelorzeugnis vorlegen kannst, reicht nach §1(5) GPO M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) eine schriftliche Bestätigung der Prüferin oder des Prüfers, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Das Zeugnis muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.
Ja, für den Master of Education ist die Bewerbung zum Winter- und Sommersemester möglich.
Nein, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelorabschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.
Nein, du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten hast.
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten Leistungspunkte (CP) angemeldet hast (Übergangsregelung). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen.
Bitte beachte: Wenn dir aber im sechsten Semester noch ca. 30 CP fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d. h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn Semestern schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen Semester (30 CP) ausstehen. In diesem Fall rät das ZLB vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des Bachelors konzentrieren, um schnell die Zugangsvoraussetzung für den M. Ed. zu erwerben.
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester kannst du am besten dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen. Beachte, dass das Umschreiben im System einige Tage dauern kann.
Wenn du dein Studium nach der LPO 2003 mit dem 1. Staatsexamen abschließt, ist das Praxissemester nicht Teil deiner Lehramtsausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem 1. Staatsexamen um einen Platz im Vorbereitungsdienst bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht. Das Praxissemester ist Teil der Master of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des Praxissemesters umfasst.
Auf der ZLB-Website findest du Informationen diesbezüglich.
Die Anmeldung für das Praxissemester kannst du dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen.
Informationen zum Beginn des Praxissemester (SoSe oder WiSe) kannst du dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen.
Wenn du dich im „Praxissemestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für deine Fächerkombination Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt haben. Aus dieser Liste suchst du dir deine fünf Wunschschulen aus. Diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser Schulen zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für alle Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.
Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen Fächer findest du im Leitfaden Praxissemester des ZLB.
Das hängt von den Fächern selbst, Semesterferien etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des Blended-Learning-Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).
Zunächst solltest du dich an die Praxissemesterbeauftragten der Schule oder die Schulleitung wenden, danach am besten noch an deine ZfsL Betreuer*in sowie an das ZLB.
Bei Fragen zum Praxissemester kannst du dich an das Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB wenden.
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift= Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text= Ja, auf der [ZLB-Website findest du den Leitfaden zum Praxissemester.
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Quellen
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-07-22