European Credit Transfer System (ECTS): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. Mai 2008, 09:00 Uhr

Das European Credit Transfer System (kurz: ECTS) basiert auf folgenden Regeln:

1. Als Basiswert gilt der Erwerb von 60 ECTS-Credits (siehe auch Leistungspunkte) pro Studienjahr. Dies entspricht dem von einem Vollzeitstudierenden zu erbringenden Arbeitsaufwand (workload) pro Jahr. Mit den ECTS-Credits ist keine qualitative Bewertung der Studienleistungen verbunden.

2. Um die Studierbarkeit zu gewährleisten, darf ein Zeitbudget von 1.500 bis 1.800 Stunden je Studienjahrt nicht überschritten werden. Ein Credit entspricht somit 25 bis 30 Arbeitsstunden.

ECTS-Berwertungssystem: Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:

A "Bestanden - für die besten 10 %"

B "Bestanden - für die nächsten 25 %"

C "Bestanden - für die nächsten 30 %"

D "Bestanden - für die nächsten 25 %"

E "Bestanden - für die nächsten 10 %"


Nicht bestandene Prüfung:

FX "Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor Leistungen anerkannt werden können")

F "Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich


Zentrale Dokumente des ECTS