Abschlussnoten: Unterschied zwischen den Versionen
K (Gültigkeitsdatum aktualisiert) |
Hy1345 (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Die Noten deines Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen für den Master wichtig: | Die Noten deines Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen für den Master wichtig: | ||
* wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind | * wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind | ||
* falls an der UDE die Master-Studiengänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt. | * falls an der UDE die Master-Studiengänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt. | ||
===Berechnung der Examensnote=== | ===Berechnung der Examensnote=== | ||
Bei der Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst]] wird deine Note aus dem Mittelwert aus Bachelor- und Master­prüfung berechnet oder deine Gesamtnote der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] zu Grunde gelegt<ref>https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=407564 [§43 OVP, abgerufen am 07. November 2019]</ref>. | Bei der Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst]] wird deine Note aus dem Mittelwert aus Bachelor- und Master­prüfung berechnet oder deine Gesamtnote der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] zu Grunde gelegt<ref>https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=407564 [§43 OVP, abgerufen am 07. November 2019]</ref>. | ||
Hast du mehrere Bachelor­prüfungen, Staats­prüfungen oder andere Hochschul­abschluss­prüfungen abgelegt oder wurden andere Prüfungen als gleichwertig anerkannt, kannst du in den | Hast du mehrere Bachelor­prüfungen, Staats­prüfungen oder andere Hochschul­abschluss­prüfungen abgelegt oder wurden andere Prüfungen als gleichwertig anerkannt, kannst du in den [https://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungs­dienst] der Bezirksregierung Düsseldorf weitere Informationen zur Berechnung deiner Note nachlesen. | ||
Die so berechnete Examens­note wird automatisiert an das Lehrer­einstellungsportal [[LEO]] übermittelt und bei deiner Einstellung in den Schuldienst erneut berücksichtigt<ref>http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf [abgerufen am 07. November 2019]</ref>. | Die so berechnete Examens­note wird automatisiert an das Lehrer­einstellungsportal [[LEO]] übermittelt und bei deiner Einstellung in den Schuldienst erneut berücksichtigt<ref>http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf [abgerufen am 07. November 2019]</ref>. | ||
===Vorbereitungsdienst=== | ===Vorbereitungsdienst=== | ||
Die Noten des Bachelorabschlusses und des Master of Education sind nur dann für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] relevant, wenn das [[MSB|Schulministerium]] einzelne Lehrämter festlegt, die wegen zu vielen | Die Noten des Bachelorabschlusses und des Master of Education sind nur dann für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] relevant, wenn das [[MSB|Schulministerium]] einzelne Lehrämter festlegt, die wegen zu vielen Bewerber*innen (Bewerber*innen-Überhang) eine Zulassungsbeschränkung erhalten. Dann wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt. Deine Abschlussnoten sind also nur dann für deine Bewerbung zum Vorbereitungsdienst wichtig, wenn die Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst geringer ist als die der Bewerber*innen. | ||
Wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt, werden die Plätze für den Vorbereitungsdienst folgendermaßen verteilt<ref>[Einstellung in den Vorbereitungs­dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber­innen und Bewerber, Stand: Juli 2019] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2019_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [abgerufen am 07. November 2019]</ref>: | Wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt, werden die Plätze für den Vorbereitungsdienst folgendermaßen verteilt<ref>[Einstellung in den Vorbereitungs­dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber­innen und Bewerber, Stand: Juli 2019] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2019_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [abgerufen am 07. November 2019]</ref>: | ||
*vorab bis zu 10 von 100 an | *vorab bis zu 10 von 100 an Bewerber*innen mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht | ||
*mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder Erste Staatsprüfung) | *mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder Erste Staatsprüfung) | ||
*bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung | *bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung | ||
*bis zu 5 von 100 für Härtefälle | *bis zu 5 von 100 für Härtefälle | ||
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber­ | Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber*innen-­Überhang also sowohl die Bachelor-, als auch die Masternote von Bedeutung. | ||
Ob ein Zulassungs­verfahren durchgeführt werden muss, wird immer erst nach Bewerbungs­schluss durch das Schulministerium. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf [[SEVON]] veröffentlicht. Außerdem werden alle | Ob ein Zulassungs­verfahren durchgeführt werden muss, wird immer erst nach Bewerbungs­schluss durch das Schulministerium festgelegt. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf [[SEVON]] veröffentlicht. Außerdem werden alle Bewerber*innen, die von einem Zulassungs­verfahren betroffen sind, schriftlich informiert<ref>[SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [abgerufen am 07. November 2019]</ref>. | ||
Für die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes sind weder deine Bachelor- noch deine Masternote wichtig; die Notenermittlung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus deinen Leistungen während des Vorbereitungsdienstes<ref>[§34 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 [abgerufen am 07. November 2019]</ref>. | Für die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes sind weder deine Bachelor- noch deine Masternote wichtig; die Notenermittlung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus deinen Leistungen während des Vorbereitungsdienstes<ref>[§34 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 [abgerufen am 07. November 2019]</ref>. | ||
Zeile 33: | Zeile 33: | ||
{{Hinweis|Farbe=success|Text= Weitere Informationen erteilt dir die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]]. | {{Hinweis|Farbe=success|Text= Weitere Informationen erteilt dir die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]]. | ||
Im Portal [[LEO|Lehrereinstellung Online.NRW (LEO)]] findest du eine Liste mit | Im Portal [[LEO|Lehrereinstellung Online.NRW (LEO)]] findest du eine Liste mit [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Kontakt_Lehrereinstellungsbueros.html Ansprechpartner*innen der Lehrer­einstellungs­büros].}} | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
Zeile 39: | Zeile 39: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
{{Gültigkeit|DATUM=2020- | {{Gültigkeit|DATUM=2020-05-04|Kommentar=Wegen SEVON-Links zu Beginn Vorbereitungsdienst überprüfen}} |
Version vom 2. März 2020, 13:27 Uhr
Übergang Master of Education
Die Noten deines Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen für den Master wichtig:
- wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
- falls an der UDE die Master-Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt.
Berechnung der Examensnote
Bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird deine Note aus dem Mittelwert aus Bachelor- und Masterprüfung berechnet oder deine Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung zu Grunde gelegt[1].
Hast du mehrere Bachelorprüfungen, Staatsprüfungen oder andere Hochschulabschlussprüfungen abgelegt oder wurden andere Prüfungen als gleichwertig anerkannt, kannst du in den Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weitere Informationen zur Berechnung deiner Note nachlesen.
Die so berechnete Examensnote wird automatisiert an das Lehrereinstellungsportal LEO übermittelt und bei deiner Einstellung in den Schuldienst erneut berücksichtigt[2].
Vorbereitungsdienst
Die Noten des Bachelorabschlusses und des Master of Education sind nur dann für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst relevant, wenn das Schulministerium einzelne Lehrämter festlegt, die wegen zu vielen Bewerber*innen (Bewerber*innen-Überhang) eine Zulassungsbeschränkung erhalten. Dann wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt. Deine Abschlussnoten sind also nur dann für deine Bewerbung zum Vorbereitungsdienst wichtig, wenn die Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst geringer ist als die der Bewerber*innen.
Wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt, werden die Plätze für den Vorbereitungsdienst folgendermaßen verteilt[3]:
- vorab bis zu 10 von 100 an Bewerber*innen mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
- mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder Erste Staatsprüfung)
- bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
- bis zu 5 von 100 für Härtefälle
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber*innen-Überhang also sowohl die Bachelor-, als auch die Masternote von Bedeutung.
Ob ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden muss, wird immer erst nach Bewerbungsschluss durch das Schulministerium festgelegt. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf SEVON veröffentlicht. Außerdem werden alle Bewerber*innen, die von einem Zulassungsverfahren betroffen sind, schriftlich informiert[4].
Für die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes sind weder deine Bachelor- noch deine Masternote wichtig; die Notenermittlung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus deinen Leistungen während des Vorbereitungsdienstes[5].
Einstellung in den öffentlichen Schuldienst
Wenn du dich nach dem Vorbereitungsdienst um eine Planstelle bewirbst, also in den Schuldienst eingestellt werden möchtest, sind deine Noten wichtig für die Ordnungs- und Ranggruppen. Die Noten deiner Studienabschlüsse (diese Note entspricht dem Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung[6]) und deiner Staatsprüfung werden gemittelt, um (neben weiteren Kriterien) in die Ordnungsgruppenberechung einzugehen.
Weitere Informationen erteilt dir die zuständige Bezirksregierung. Im Portal Lehrereinstellung Online.NRW (LEO) findest du eine Liste mit Ansprechpartner*innen der Lehrereinstellungsbüros.
Quellen
- ↑ https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=407564 [§43 OVP, abgerufen am 07. November 2019]
- ↑ http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf [abgerufen am 07. November 2019]
- ↑ [Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber, Stand: Juli 2019] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2019_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [abgerufen am 07. November 2019]
- ↑ [SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [abgerufen am 07. November 2019]
- ↑ [§34 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 [abgerufen am 07. November 2019]
- ↑ [§ 6 Abs.2 Ziffer 2 LABG 2016] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/index.html [abgerufen am 07. November 2019]
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-05-04