Studierendenparlament: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aufgaben==
==Aufgaben==
Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das Studierenden­parlament (StuPa) „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierenden­schaft“. Lediglich eine Ur­abstimmung unter allen Studierenden kann das StuPa überstimmen.
Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das Studierenden­parlament (StuPa) „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierenden­schaft“. Lediglich eine Ur­abstimmung unter allen Studierenden kann das StuPa überstimmen.


Das Studierenden­parlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierenden­schaft, wozu jeweils Anträge der hochschul­politischen Listen, der [[Fachschaft]]en oder anderer Studierender und Studierenden­gruppen zu Grunde gelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Mobilitäts­beitrages ([[Semesterticket]]) und der Studierenden­schaftsbeitrag, über den z. B. die [[Fachschaft]]en ihre finanzielle Ausstattung erhalten.
Das Studierenden­parlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierenden­schaft, wozu jeweils Anträge der hochschul­politischen Listen, der [[Fachschaft]]en oder anderer Studierender und Studierenden­gruppen zu Grunde gelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Mobilitäts­beitrages ([[Semesterticket]]) und der Studierenden­schaftsbeitrag, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Ausstattung erhalten.


Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierenden­ausschusses ([[Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)|AStA]]), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.
Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierenden­ausschusses ([[Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)|AStA]]), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.  


==Wahlen==
==Wahlen==
Die [[Parlamentswahlen]] zum Studierendenparlament finden regelmäßig statt. Weitere Informationen findest du auf den [http://www.stupa-due.de/ Seiten des Studierendenparlaments].
Die Mitglieder des [[Studierendenparlament]]es werden von allen [[Einschreibung|eingeschriebenen]] Studierenden der [[Universität Duisburg-Essen]] gewählt. Die Amtsperiode dauert ein Jahr. Die Stupa-Mitglieder wählen und kontrollieren den AStA und beschließen über die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft. Weitere Informationen findest du auf den [http://www.stupa-due.de/ Seiten des Studierendenparlaments].


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Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die höchsten Stimmen&shy;anzahlen auf sich vereinen konnten. Das Präsidium leitet und protokolliert die, regelmäßig monatlich in der [[Vorlesungszeit]] stattfindenden Sitzungen des Parlaments und hat darauf zu achten, dass diese auch nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie Wahlordnung der Studierenden&shy;schaft ablaufen.  
Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die höchsten Stimmen&shy;anzahlen auf sich vereinen konnten. Das Präsidium leitet und protokolliert die, regelmäßig monatlich in der [[Vorlesungszeit]] stattfindenden Sitzungen des Parlaments und hat darauf zu achten, dass diese auch nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie Wahlordnung der Studierenden&shy;schaft ablaufen.  


Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der [[AStA]]-Referate und die dazugehörigen Referent*innen und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandats&shy;träger*innen im Parlament auch abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen Kandidat*innen entscheiden.
Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der AStA-Referate und die dazugehörigen Referent*innen und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandats&shy;träger*innen im Parlament auch abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen Kandidat*innen entscheiden.
 
Die AStA-Referent*innen haben auf jeder StuPa-&#8203;Sitzung einen schriftlichen Rechenschafts&shy;bericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.


Die [[AStA]]-Referent*innen haben auf jeder StuPa-&#8203;Sitzung einen schriftlichen Rechenschafts&shy;bericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des [[AStA]] kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.
Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern:


Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern. Die wichtigsten Ausschüsse sind der Wahlausschuss, der Haushalts&shy;ausschuss und der Satzungs&shy;ausschuss, bei Bedarf gibt es z. B. noch einen Wahlprüfungs- und einen Härtefall&shy;ausschuss.
* [https://stupa-due.de/haushaltsausschuss/ Haushaltsauschuss]
* [https://stupa-due.de/haertefallausschuss/ Härtefallausschuss]
* [https://stupa-due.de/satzungsausschuss/ Satzungsausschuss]
* [https://stupa-due.de/wahlausschuss Wahlausschuss]
* [https://stupa-due.de/wahlpruefungsausschuss/ Wahlprüfungsausschuss]


==Kontakt==
==Kontakt==
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[[Kategorie:Mitbestimmung]]
[[Kategorie:Mitbestimmung]]


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Version vom 4. März 2020, 14:53 Uhr

Das Studierendenparlament ist ein zentrales Element studentischer Selbstverwaltung und wird von der Studierenden­schaft in freier und geheimer Urnenwahl gewählt.

Aufgaben

Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das Studierenden­parlament (StuPa) „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierenden­schaft“. Lediglich eine Ur­abstimmung unter allen Studierenden kann das StuPa überstimmen.

Das Studierenden­parlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierenden­schaft, wozu jeweils Anträge der hochschul­politischen Listen, der Fachschaften oder anderer Studierender und Studierenden­gruppen zu Grunde gelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Mobilitäts­beitrages (Semesterticket) und der Studierenden­schaftsbeitrag, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Ausstattung erhalten.

Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierenden­ausschusses (AStA), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.

Wahlen

Die Mitglieder des Studierendenparlamentes werden von allen eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen gewählt. Die Amtsperiode dauert ein Jahr. Die Stupa-Mitglieder wählen und kontrollieren den AStA und beschließen über die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Studierendenparlaments.

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Zusammensetzung

Das StuPa ist am besten mit dem Bundestag in Deutschland vergleichbar. Es wird einmal im Jahr von den Studierenden der Hochschule gewählt. Diese können sich für eine der antretenden hochschul­politischen Listen entscheiden. Das Wahlergebnis wird dann nach einem bestimmten Rechenverfahren (Rangmaßzahlverfahren nach D'Hondt) gewertet, wonach sich die Verteilung der Listen auf die 37 Mandate im Parlament ergibt.

Eine Übersicht über die Listen und die aktuelle Sitzverteilung findest du auf der Website des StuPa.

Arbeitsweise

Alle StuPa-​Sitzungen sind hochschul­öffentlich und jeder Studierende hat Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personal­debatten über AStA-Angestellte oder Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutz­gründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.

Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die höchsten Stimmen­anzahlen auf sich vereinen konnten. Das Präsidium leitet und protokolliert die, regelmäßig monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden Sitzungen des Parlaments und hat darauf zu achten, dass diese auch nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie Wahlordnung der Studierenden­schaft ablaufen.

Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der AStA-Referate und die dazugehörigen Referent*innen und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandats­träger*innen im Parlament auch abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen Kandidat*innen entscheiden.

Die AStA-Referent*innen haben auf jeder StuPa-​Sitzung einen schriftlichen Rechenschafts­bericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.

Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern:

Kontakt

Weitere Informationen zum StuPa, die Sitzungs­protokolle und -termine findest du auf der Webseite des StuPa. Alle Listen, die aktuell im Studierendenparlament vertreten sind, kannst du auch bei Facebook und/oder Instagram finden.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-09-22