Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
<ref>https://www.uni-due.de/de/presse/meldung.php?id=8348</ref> | <ref>https://www.uni-due.de/de/presse/meldung.php?id=8348</ref> | ||
Weitere Informationen zu den drei Universitäten: | |||
===[https://www.uni-due.de/ UDE]=== | ===[https://www.uni-due.de/ UDE]=== | ||
Zeile 20: | Zeile 21: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
{{Gültigkeit|DATUM=2020-12-04}} | {{Gültigkeit|DATUM=2020-12-04}} | ||
[[Kategorie:Hochschulen]] | [[Kategorie:Hochschulen]] |
Version vom 11. März 2020, 09:45 Uhr
Die Rektorate der drei Hochschulen der UA Ruhr haben Anfang 2014 vereinbart, dass Prüfungsleistungen, die Studierende an den Nachbaruniversitäten erbringen und die den Wahl- bzw. Wahlpflichtfächern zuzurechnen sind, bei vergleichbarem Kompetenzerwerb ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren anerkannt werden. Die Anerkennung kann sich auf einzelne Veranstaltungen oder Module beziehen. Außerdem werden UA-Studierende ohne bürokratische Hürden an den jeweils anderen Ruhrgebiets-Universitäten zugelassen. Die sonst üblichen Zweithörergebühren fallen nicht an.
Weitere Informationen zu den drei Universitäten:
UDE
RUB
TUD
Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-04