Schulämter: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Schulamt. Dieses übt die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) für die [[Grundschule (Schulform)|Grundschulen]] aus. Für [[Hauptschule (Schulform)| Hauptschulen]] und [[Förderschule]]n (mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) haben sie nur die Fachaufsicht. Die Dienstaufsicht hat die [[Bezirksregierung]].
{{Teaser|Text=In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Schulamt. Dieses übt die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) für die [[Grundschule (Schulform)|Grundschulen]] aus. Für [[Hauptschule (Schulform)| Hauptschulen]] und [[Förderschule]]n (mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) haben sie nur die Fachaufsicht.
Die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten sind die Schulrätinnen und Schulräte.
}}


==Schulämter in NRW==
==Schulämter in NRW==

Version vom 11. März 2020, 14:28 Uhr

{{Teaser|Text=In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Schulamt. Dieses übt die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) für die Grundschulen aus. Für Hauptschulen und Förderschulen (mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) haben sie nur die Fachaufsicht.

Schulämter in NRW

Siehe auch

Übersicht aller Schulämter NRWs 


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-06