Kirchliche Unterrichtserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Voraussetzung für die Erteilung des [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] sind die staatliche Lehr­befähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche (Kirchliche Unterrichts­erlaubnis). Aufgrund der Sonder­stellung des [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}} | Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] sind die staatliche Lehr­befähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichts­erlaubnis). Aufgrund der Sonder­stellung des [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}} | ||
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Bereits für den [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] wird den Religions­lehrerinnen und Religionslehrern aller [[Schulformen]] auf Antrag die Kirchliche Unterrichts­erlaubnis (gültig bis zur Ablegung der [[Zweite Staatsprüfung|Zweiten Staatsprüfung]]) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichts­erlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde. | |||
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Der Studien­begleitbrief wird dir im <blank text="Bistum Essen">http://www.bistum-essen.de/</blank> in der Missio-​Informations­veranstaltung beziehungsweise im Orientierungs­gespräch ausgehändigt. | Der Studien­begleitbrief wird dir im <blank text="Bistum Essen">http://www.bistum-essen.de/</blank> in der Missio-​Informations­veranstaltung beziehungsweise im Orientierungs­gespräch ausgehändigt. | ||
Die '''Missio canonica''' ist in der römisch-​katholischen Kirche die Erlaubnis zur Lehr­beauftragung als [[Katholische Religionslehre|katholische Religions­lehrerin oder katholischer Religionslehrer]] an [[Schule|Schulen]]. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt die [[Katholische Religionslehre|Religions­lehrerin oder der Religionslehrer]] das Versprechen ab, den [[Religionslehre|Religions­unterricht]] in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religions­lehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die Missio canonica entzogen. | |||
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* <blank text="Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis">http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5</blank> | * <blank text="Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis">http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5</blank> | ||
* <blank text="Informationen zum Religions­unterricht in NRW">http://www.evangelisch-in-westfalen.de/fileadmin/user_upload/Angebote/Bildung/Paedagogik/informationen_zum_religionsunterricht_in_nrw.pdf</blank> | * <blank text="Informationen zum Religions­unterricht in NRW">http://www.evangelisch-in-westfalen.de/fileadmin/user_upload/Angebote/Bildung/Paedagogik/informationen_zum_religionsunterricht_in_nrw.pdf</blank> |
Version vom 16. März 2020, 11:56 Uhr
Katholische Kirche
Bereits für den Vorbereitungsdienstes wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.
Das Mentorat in Essen bietet jedes Jahr den Start ins Mentorat zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der Webseite des Mentorats bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“ an die Studierenden versendet.
Beim Studium an der Universität Duisburg-Essen oder der Universität Bochum ist seit 2008 das Mentorat mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.
Die Katholische Kirche, und damit das Bistum Essen , erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im Studienbegleitbrief bescheinigt werden.
- Missio-Informationsveranstaltung
- Orientierungsgespräch im Mentorat
- eine Veranstaltung zum Thema „Geistliches Leben“
- Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld
- Abschlussgespräch im Mentorat
Der Studienbegleitbrief wird dir im Bistum Essen in der Missio-Informationsveranstaltung beziehungsweise im Orientierungsgespräch ausgehändigt.
Die Missio canonica ist in der römisch-katholischen Kirche die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholische Religionslehrerin oder katholischer Religionslehrer an Schulen. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt die Religionslehrerin oder der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die Missio canonica entzogen.
Evangelische Kirche
In der evangelischen Kirche bezeichnet die Vocatio generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.
Die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis, welche nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education für den Vorbereitungsdienst erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.
Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichtserlaubnis
Auf der Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst.
Siehe auch
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-05