FAQ: Nach dem Studium: Unterschied zwischen den Versionen
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Frage 9: Kann ich mich nach meiner letzten Prüfung direkt für den Vorbereitungs­dienst bewerben?|Text= | Frage 9: Kann ich mich nach meiner letzten Prüfung direkt für den Vorbereitungs­dienst bewerben?|Text= | ||
*Ja, das [[Prüfungsamt]] wird dir rechtzeitig das [[Zeugnis]] ausstellen, damit du es bis zur Einreichfrist nachreichen kannst. | *Ja, das [[Prüfungsamt]] wird dir rechtzeitig das [[Zeugnis]] ausstellen, damit du es bis zur Einreichfrist nachreichen kannst. | ||
*Nachreich­fristen für das [[Zeugnis]] erfährst du auf | *Nachreich­fristen für das [[Zeugnis]] erfährst du auf bei den [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2019_1/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweisen für Bewerber*innen] | ||
*Bitte unbedingt die Abgabefrist für die [[Staatsexamensarbeit]] bzw. [[Masterarbeit]] beachten. Eine zu spät abgegebene Arbeit kann die rechtzeitige Ausstellung des [[Zeugnis]]ses verhindern. | *Bitte unbedingt die Abgabefrist für die [[Staatsexamensarbeit]] bzw. [[Masterarbeit]] beachten. Eine zu spät abgegebene Arbeit kann die rechtzeitige Ausstellung des [[Zeugnis]]ses verhindern. | ||
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Frage 11: Kann ich meinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit machen?|Text= | Frage 11: Kann ich meinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit machen?|Text= | ||
Ab November 2018 kannst du deinen [[Vorbereitungsdienst]] auf Antrag auch in Teilzeit ableisten. Die Teilzeit­regelung entspricht 75%, d. h. deine Ausbildungs­zeit an [[Schule]] und [[ZfsL]] wird von 21 Wochen­stunden auf durchschnittlich 15,75 Wochen­stunden gesenkt. Dadurch verlängert sich dein [[Vorbereitungsdienst]] auf 24 Monate. Wenn du die Teilzeit­beschäftigung bei deiner Bewerbung beantragst, musst du nachweisen können, dass du ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflege­bedürftigen nahen Angehörigen pflegst. Weitere Informationen findest du im Portal [[SEVON]] | Ab November 2018 kannst du deinen [[Vorbereitungsdienst]] auf Antrag auch in Teilzeit ableisten. Die Teilzeit­regelung entspricht 75%, d. h. deine Ausbildungs­zeit an [[Schule]] und [[ZfsL]] wird von 21 Wochen­stunden auf durchschnittlich 15,75 Wochen­stunden gesenkt. Dadurch verlängert sich dein [[Vorbereitungsdienst]] auf 24 Monate. Wenn du die Teilzeit­beschäftigung bei deiner Bewerbung beantragst, musst du nachweisen können, dass du ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflege­bedürftigen nahen Angehörigen pflegst. Weitere Informationen findest du im Portal [[SEVON]] und im Artikel [[Vorbereitungsdienst]]. | ||
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Version vom 23. März 2020, 12:17 Uhr
Vorbereitungsdienst
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Dieser Artikel ist gültig bis 2020-05-15