Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]] | [[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]] | ||
{{Gültigkeit|Datum=2019-12-18}} | {{Gültigkeit|Datum=2019-12-18|KOMMENTAR=Hannah kümmert sich}} |
Version vom 24. März 2020, 12:58 Uhr
Aktuelles
Die Ausbildungsmaßnahme ist zeitlich begrenzt und war daher nur bis 2018 möglich.
- Zielgruppe: Inhaberinnen und Inhaber einer Lehramtsbefähigung
- Ziel: zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung
Siehe auch
- Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012 geändert durch die Verordnung vom 25. April 2016
- Informationsbroschüre zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (Stand: 25. Juni 2013)
Siehe auch
Seite des Schulministeriums NRW
Verwandte Seiten
Oliver Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-18