Ba-Ma(LABG2009): Eignungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
{{Gültigkeit|DATUM= | {{Gültigkeit|DATUM=2021-04-09}} | ||
Version vom 21. April 2020, 12:27 Uhr
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Mit Auslaufen des Schuljahres 2015/16 wird das bisherige Eignungspraktikum aufgehoben. Somit entfällt die Pflicht zum Nachweis eines Eignungspraktikums beim Zugang zum Vorbereitungsdienst mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-04-09