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Die Testaufgaben wurden anhand der [[Kompetenzstufenmodell|Kompetenz­stufen­modelle]] entwickelt, die sich in den Bildungsstandards wieder finden. | Die Testaufgaben wurden anhand der [[Kompetenzstufenmodell|Kompetenz­stufen­modelle]] entwickelt, die sich in den Bildungsstandards wieder finden. | ||
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Die Rückmeldung der Ergebnisse an die Schule erfolgt bereits einige Tage später. Sie enthalten Informationen über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig­keiten die | Die Rückmeldung der Ergebnisse an die Schule erfolgt bereits einige Tage später. Sie enthalten Informationen über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig­keiten die Schüler*innen einer Lern­gruppe verfügen und inwieweit die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungs­standards und der Lehrpläne erfüllt wurden. Die Schulen können sich insgesamt und nach Kategorien (in erster Linie nach Schulen mit ähnlichen Standort­voraussetzungen) vergleichen und erhalten innerhalb des passwort­geschützten Online­systems Rück­meldungen über die Ergebnisse der Klasse im Vergleich zu den landesweiten Ergebnissen. | ||
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Version vom 19. August 2020, 10:47 Uhr
Durch die Ergebnisse der VERA-Durchgänge, die ein bzw. zwei Jahre vor der Abschlussklasse durchgeführt werden, erhalten die Lehrkräfte Erkenntnisse über die Stärken und Schwächen ihrer Klassen in Bezug auf die Bildungsstandards. VERA-Tests können also dazu dienen, den Unterricht vor dem Hintergrund der Bildungsstandards zu evaluieren und darauf basierend auszubauen oder in Richtung bestimmter Kompetenzen zu verbessern.
Zuständigkeit
Zuständig für die Durchführung sind die Länder. Sie organisieren
- Vorbereitung
- Ablauf
- Auswertung
- Ergebnisrückmeldung
in jeweils eigener Verantwortung. Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen, auch was Testumfang und die einbezogenen Testaufgaben betrifft. Aufgrund von Vorläuferprojekten variiert zudem die Bezeichnung - z. B. als „Vergleichsarbeiten“, „Kompetenztest“, „Diagnosearbeiten“ oder „Lernstandserhebung“. Rahmendaten und Abläufe sind jedoch für alle Länder gleich.
Konzeption
Seit 2009 werden die Testinstrumente, also der Test und die enthaltenen Aufgaben, zentral vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen erstellt.
Durchführung allgemein
Vera-3
- Mathematik und Deutsch
- Bearbeitungszeit 30 - 60 Minuten
Vera-8
- Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch)
- Bearbeitungszeit 80 Minuten
- für Vera-8 existieren die Aufgabenzusammenstellungen zudem in jeweils drei Schwierigkeitsstufen.
Eine Übersicht mit Beispielaufgaben gibt es auf der Website des IQB.
Die Testaufgaben wurden anhand der Kompetenzstufenmodelle entwickelt, die sich in den Bildungsstandards wieder finden.
Durchführung in NRW
In NRW heißen die Vergleichsarbeiten VERA 3 sowie Lernstand 8 und werden in ganz NRW zu einem bestimmten bundesweit einheitlichen Termin durchgeführt.
Auswertung und Ergebnisse
Die Korrektur erfolgt auf Basis eines standardisierten Rasters durch die Lehrkraft selbst, wobei eine Kreuzkorrektur ebenso empfohlen wird, wie eine möglichst große Beteiligung des gesamten Kollegiums der Schule. Nach der Auswertung der Schülerhefte werden die Ergebnisse durch die Schulen in ein passwortgeschütztes Auswertungssystem im Internet eingegeben.
Die Rückmeldung der Ergebnisse an die Schule erfolgt bereits einige Tage später. Sie enthalten Informationen über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schüler*innen einer Lerngruppe verfügen und inwieweit die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungsstandards und der Lehrpläne erfüllt wurden. Die Schulen können sich insgesamt und nach Kategorien (in erster Linie nach Schulen mit ähnlichen Standortvoraussetzungen) vergleichen und erhalten innerhalb des passwortgeschützten Onlinesystems Rückmeldungen über die Ergebnisse der Klasse im Vergleich zu den landesweiten Ergebnissen. Eltern, sowie Schülerinnen und Schüler erhalten durch die Schule eine Rückmeldung über die Ergebnisse ihres Kindes sowie der jeweiligen Klasse und der Schule.
Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden ergänzend zu den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungsbewertung berücksichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote ergänzend herangezogen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler zwischen zwei Noten steht. Die Lernstandserhebungen werden nicht als Klassenarbeit gewertet.
FAQ
Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen unterhält ein eigenes FAQ, in dem die häufigsten Fragen von Eltern und Schülerinnen und Schülern zum Thema VERA 3 und VERA 8 zusammengestellt wurden.
Verwandte Seiten
Siehe auch
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