Grundschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/grundschule Grundschule], auch Primarstufe genannt, ist die erste gemeinsame Schulstufe des [[Schulformen|Schulsystems]] für alle Kinder. Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Auf Grundlage des in der Landesverfassung und den [[Schulgesetz]]en vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,
Die [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/grundschule Grundschule], auch Primarstufe genannt, ist die erste gemeinsame Schulstufe des [[Schulformen|Schulsystems]] für alle Kinder. Der Bildungsgang in der Grundschule dauert vier Jahre. Auf Grundlage des in der Landesverfassung und den [[Schulgesetz]]en vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,
* Schüler*innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
* Schüler*innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
* grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schüler*innen angepasst sind,
* grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schüler*innen angepasst sind,

Version vom 24. August 2020, 11:40 Uhr

Die Grundschule, auch Primarstufe genannt, ist die erste gemeinsame Schulstufe des Schulsystems für alle Kinder. Der Bildungsgang in der Grundschule dauert vier Jahre. Auf Grundlage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,

  • Schüler*innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
  • grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schüler*innen angepasst sind,
  • durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens allmählich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu schaffen,
  • die Lernerfolge der Schüler*innen zu erhalten und weiter zu fördern.

Die Schuleingangsphase an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen umfasst die Klassen 1 und 2. Sie kann je nach individuellem Bedarf der Kinder um ein Jahr verlängert oder verkürzt werden. Ziel ist es, die Kinder dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern und den Start in der Grundschule erfolgreich zu gestalten. Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-09