Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Text und Link ergänzt)
Zeile 1: Zeile 1:
<titlehyphen>Ordnung des Vorbereitungs&shy;dienstes und der Zweiten Staats&shy;prüfung</titlehyphen>
{{Teaser|Text=Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der [[2. Staatsexamen|zweiten Staatsprüfung]], auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung, den  [[Vorbereitungsdienst]].}}
Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der [[2. Staatsexamen|zweiten Staatsprüfung]] (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  
Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/lehrerausbildungsrecht/vorbereitungsdienst Webseiten des Schulministeriums].  


*[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Aktuelle OVP vom 29. November 2019] (zuletzt abgerufen am 19. August 2020)
==Siehe auch==
* [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/ Schulministerium - Vorbereitungsdienst]


{{Fluid}}
{{Fluid}}

Version vom 30. September 2020, 15:34 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung, den Vorbereitungsdienst.

Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den Webseiten des Schulministeriums.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-11-18