Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der [[2. Staatsexamen|zweiten Staatsprüfung]], auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung, den [[Vorbereitungsdienst]].}} | |||
Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der [[2. Staatsexamen|zweiten Staatsprüfung]] | Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/lehrerausbildungsrecht/vorbereitungsdienst Webseiten des Schulministeriums]. | ||
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Version vom 30. September 2020, 15:34 Uhr
Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den Webseiten des Schulministeriums.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-11-18