Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Prüfungsordnungen regeln die Prüfungsanforderungen und -verfahren eines [[Studiengang]]s. Sie werden von den jeweiligen [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüssen]] entwickelt und auch aktualisiert. Für dich gilt normalerweise die Regelung, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell war. | |||
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Version vom 26. Oktober 2020, 15:03 Uhr
Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:
- Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
- Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
- Bachelor-Grad und Master-Grad
- Aufnahmerhythmus, Regelstudienzeit und Studienaufbau
- Mentoring
- Studienplan, Modulhandbuch, Lehr- und Lernformen
- Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
- Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) (Creditpoints)
- Praxisphasen
- Prüfungsausschuss
- Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere Fachsemester
- Prüfer*innen und Beisitzer*innen
- Zulassung zur Prüfung, Wiederholung von Prüfungen, sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
- Einsicht in Prüfungsakten
- Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
- In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.
Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.
Prüfungsordungen Staatsexamen
Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003) des ZLB.
Verwandte Seiten
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