Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text=Die Prüfungsordnungen formulieren Bedingungen und Regelungen zu deinem Studium. Für dich gelten in der Regel die Prüfungsordnungen, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell waren. Generell wird zwischen [[Bachelor-Master:Gemeinsame_Prüfungsordnungen_(GPO)|Gemeinsamen Prüfungsordnungen]] und [[Bachelor-Master:Fachprüfungsordnungen_(FPO)|Fachprüfungsordnungen]] unterschieden. Sie werden von den jeweiligen [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüssen]] entwickelt und auch aktualisiert. | ||
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Version vom 27. Oktober 2020, 06:50 Uhr
In den Prüfungsordnungen (PO) findest du unter dem Punkt Allgemeine Bestimmungen unter anderem Informationen zu deiner Regelstudienzeit, dem Modulhandbuch deines Studiengangs sowie den Praxisphasen. Die PO regelt aber auch die Zulassung zu Prüfungen, ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen und welche Besonderheiten für Studierende in besonderen Situationen gelten.
Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.
Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.
Prüfungsordungen Staatsexamen
Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003) des ZLB.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-23