Kirchliche Unterrichtserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen
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In der evangelischen Kirche bezeichnet die '''Vocatio''' ([http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5 Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis]) generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von [[Religionslehre|Religions­unterricht]] an öffentlichen | In der evangelischen Kirche bezeichnet die '''Vocatio''' ([http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5 Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis]) generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von [[Religionslehre|Religions­unterricht]] an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von [[Evangelische Religionslehre|Evangelischer Religionslehre]] wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungs­fachausbildung oder eines Zertifikats­kurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der [[Zweite Staatsprüfung|zweiten Staatsprüfung]] und Teilnahme an einer Vokations­tagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen. | ||
Die Vorläufige Kirchliche Unterrichts­erlaubnis, welche nach Ablegen der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] bzw. dem [[Master|Master of Education]] für den [[Vorbereitungsdienst]] erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden. | Die Vorläufige Kirchliche Unterrichts­erlaubnis, welche nach Ablegen der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] bzw. dem [[Master|Master of Education]] für den [[Vorbereitungsdienst]] erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden. | ||
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===Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichts­erlaubnis=== | ===Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichts­erlaubnis=== | ||
Auf der [https://www.uni-due.de/EvangelischeTheologie/studiengaenge_01kirche.php Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität] wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst. | Auf der [https://www.uni-due.de/EvangelischeTheologie/studiengaenge_01kirche.php Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität] wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst. | ||
Version vom 6. November 2020, 15:04 Uhr
Katholische Kirche
Bereits für den Vorbereitungsdienstes wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.
Das Mentorat in Essen bietet jedes Jahr den Start ins Mentorat zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der Webseite des Mentorats bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“ an die Studierenden versendet.
Beim Studium an der Universität Duisburg-Essen oder der Universität Bochum ist seit 2008 das Mentorat mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.
Die Katholische Kirche, und damit das Bistum Essen, erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im Studienbegleitbrief bescheinigt werden.
- Start ins Mentorat
- Orientierungsgespräch
- Einführung ins "Geistliche Leben/Spiritualität"
- Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld
- Abschlussgespräch
Der Studienbegleitbrief wird dir im Bistum Essen beim Start ins Mentorat beziehungsweise im Orientierungsgespräch ausgehändigt.
Im Bistum Essen begleiten Mitarbeitende des Mentorats Studierende der Studiengänge mit Lehramtsoption im Fach "Katholische Religionslehre" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Institut für Katholische Theologie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen auf ihrem Weg durch das Studium. Im Mentorat findet ihr Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Sie sollen angeregt werden, den eigenen Lebens- und Glaubensweg in den Blick zu nehmen und mit verschiedenen Formen von Spiritualität vertraut zu werden.
Nach bestandener (zweiter) Staatsprüfung für das Lehramt kann auf Antrag die Missio canonica verliehen werden. Für die Verleihung der Missio canonica ist das (Erz-)Bistum zuständig, in dem die jeweiligen Religionslehrer*innen unterrichten. Über die Voraussetzungen für die Lehrkräfte im Bistum Essen informiert das Schuldezernat. Dort findest du auch die notwendigen Antragsformulare. Die Missio canonica wird jährlich im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes mit anschließendem Empfang vom Bischof übergeben.
Außerdem findest du ergänzend im Wiki auch alle weiteren Informationen zum Studium der katholischen Religionslehre.
Evangelische Kirche
In der evangelischen Kirche bezeichnet die Vocatio (Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis) generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.
Die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis, welche nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education für den Vorbereitungsdienst erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.
Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichtserlaubnis
Auf der Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst. Dieser Artikel ist gültig bis 2021-08-05