Studierende mit Pflegeaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Bist du wegen der Pflege Angehöriger beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen. | Bist du wegen der Pflege Angehöriger beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen. | ||
==Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche == | ==Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche == | ||
Wenn du Pflegeaufgaben übernimmst, sollen dir Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche ermöglichen, | Wenn du Pflegeaufgaben übernimmst, sollen dir Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche ermöglichen, dein Studium fortzusetzen und dieses flexibel zu gestalten: | ||
*Pflegst du Angehörige, kannst du beantragen, dass der [[Prüfungsausschuss]] Prüfungsbedingungen unter Berücksichtigung deiner Situation individuell festlegt, also z. B. Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine für Prüfungen so neu festlegt, dass du trotz deiner Ausfallzeiten für die Pflegeaufgaben, an einer Prüfung teilnehmen kannst oder eine Prüfungsleistung fristgerecht abschließen kannst. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss | *Pflegst du Angehörige, kannst du beantragen, dass der [[Prüfungsausschuss]] Prüfungsbedingungen unter Berücksichtigung deiner Situation individuell festlegt, also z. B. Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine für Prüfungen so neu festlegt, dass du trotz deiner Ausfallzeiten für die Pflegeaufgaben, an einer Prüfung teilnehmen kannst oder eine Prüfungsleistung fristgerecht abschließen kannst. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss. Auf Antrag kannst du Fristen und Termine also z. B. so anpassen lassen, dass Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten verlängert werden, du dich flexibler für Prüfungen anmelden kannst oder du die Reihenfolge der, laut Studienverlaufsplan zu belegenden, Veranstaltungen ändern kannst. | ||
*Erkrankt die Person, die du pflegst, kannst du von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du | *Erkrankt die Person, die du pflegst, kannst du von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin einen begründeten Antrag an den [[Prüfungsausschuss]] der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet. | ||
*Wenn du Pflege- oder Familienaufgaben übernimmst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit der oder dem Dozierenden; im Streitfall entscheidet der [[Prüfungsausschuss]]. | *Wenn du Pflege- oder Familienaufgaben übernimmst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit der oder dem Dozierenden; im Streitfall entscheidet der [[Prüfungsausschuss]]. | ||
*Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an den Dozierenden | *Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an die oder den Dozierenden der betroffenen Veranstaltung. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum [[EOP]], melde dich beim [[Praktikumsbüro]]. | ||
*In einigen Fächern | *In einigen Fächern wie der [https://www.uni-due.de/germanistik/lehrveransaltungsplanung.php Germanistik] oder [https://www.uni-due.de/didmath/vorgezogen Mathematik] gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen. Erkundige dich bei der [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]] deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem [[Stundenplan]] beraten. | ||
* Studierende, die aufgrund von Pflegeaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen. | * Studierende, die aufgrund von Pflegeaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 24. November 2020, 15:11 Uhr
Studierendenwerk und AStA
Das Studierendenwerk bietet soziale und psychologische Beratung zum Beispiel zur Studienfinanzierung oder bei Überforderung und Konflikten an. Du kannst dich auch an das Referat für Sozialpolitik des AStA wenden.
Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)
Das ABZ unterstützt dich durch Beratungsangebote, z. B. bei psychologischer Belastung, Fragen zur Studienplanung oder zum Zeitmanagement.
Probleme im Studium durch Pflegeaufgaben
Solltest du Probleme mit Dozierenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle wenden. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuellen Lösungen oder Nachteilsausgleichen bei Pflege- und Familienaufgaben.
Finanzielle Hilfen
Da es für Studierende mit Pflege- oder Familienaufgaben oft schwierig ist, neben diesen und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu Studienfinanzierung/finanzieller Unterstützung . Zu deinen individuellen Möglichkeiten kannst du dich vom Studierendenwerk beraten lassen.
Pflegegeld beantragst du bei deiner Krankenkasse. Diese berät dich zu Pflegestufe und Pflegegeld.
Kommunale Angebote
Außerhalb der Universität, kannst du dich beispielsweise durch folgende Stellen beraten lassen:
Beurlaubung
Pflegeaufgaben können ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel Beurlaubung. Bist du wegen der Pflege Angehöriger beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.
Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche
Wenn du Pflegeaufgaben übernimmst, sollen dir Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche ermöglichen, dein Studium fortzusetzen und dieses flexibel zu gestalten:
- Pflegst du Angehörige, kannst du beantragen, dass der Prüfungsausschuss Prüfungsbedingungen unter Berücksichtigung deiner Situation individuell festlegt, also z. B. Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine für Prüfungen so neu festlegt, dass du trotz deiner Ausfallzeiten für die Pflegeaufgaben, an einer Prüfung teilnehmen kannst oder eine Prüfungsleistung fristgerecht abschließen kannst. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss. Auf Antrag kannst du Fristen und Termine also z. B. so anpassen lassen, dass Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten verlängert werden, du dich flexibler für Prüfungen anmelden kannst oder du die Reihenfolge der, laut Studienverlaufsplan zu belegenden, Veranstaltungen ändern kannst.
- Erkrankt die Person, die du pflegst, kannst du von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
- Wenn du Pflege- oder Familienaufgaben übernimmst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit der oder dem Dozierenden; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an die oder den Dozierenden der betroffenen Veranstaltung. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum EOP, melde dich beim Praktikumsbüro.
- In einigen Fächern wie der Germanistik oder Mathematik gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen. Erkundige dich bei der Studienfachberatung deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem Stundenplan beraten.
- Studierende, die aufgrund von Pflegeaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Siehe auch
- Flyer Studieren mit Familie - Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Familienaufgaben (Kinder und Pflege) an der UDE (Stand: Mai 2019) der Gleichstellungsbeauftragten
- Familiengerechte Hochschule: FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende
- Familiengerechte Hochschule: Downloads und Links
- Campus-Wegweiser Essen: Ein Wegweiser für alle mit Rollstuhl, Kinderwagen & Co.
Verwandte Seiten
Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-22