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{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text= [https://www.iqb.hu-berlin.de/vera VERA] sind Verleichsarbeiten, die jedes Frühjahr in den 3. und 8. Jahrgangsstufen der all­gemein­bildenden Schulen in Deutschland durchgeführt werden. Sie werden VERA 3 und VERA 8 genannt. }} | ||
VERA unterstützt die Einführung der [[Bildungsstandards]] und liefert Hinweise zu einer kompetenzorientierten Weiterentwicklung des Unterrichts. VERA gibt den Lehrkräften ein Jahr eine Rückmeldung darüber, wo die Schüler*innen stehen und welche Bereiche im Unterricht verstärkt in den Blick genommen werden müssen. Die [https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/faq/#faq01 zentrale Funktion] von VERA liegt also in der Unterrichts- und Schulentwicklung jeder einzelnen Schule. | |||
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Version vom 4. Dezember 2020, 14:54 Uhr
VERA unterstützt die Einführung der Bildungsstandards und liefert Hinweise zu einer kompetenzorientierten Weiterentwicklung des Unterrichts. VERA gibt den Lehrkräften ein Jahr eine Rückmeldung darüber, wo die Schüler*innen stehen und welche Bereiche im Unterricht verstärkt in den Blick genommen werden müssen. Die zentrale Funktion von VERA liegt also in der Unterrichts- und Schulentwicklung jeder einzelnen Schule.
Zuständigkeit
Zuständig für die Durchführung sind die Länder. Sie organisieren zum Beispiel den Druck und die Verteilung der Testhefte, die Testdurchführung oder auch die Rückmeldungsgestaltung in jeweils eigener Verantwortung.[1] Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen, auch was Testumfang und die einbezogenen Testaufgaben betrifft. Aufgrund von Vorläuferprojekten variiert zudem die Bezeichnung - z. B. als „Vergleichsarbeiten“, „Kompetenztest“, „Diagnosearbeiten“ oder „Lernstandserhebung“. Rahmendaten und Abläufe sind jedoch für alle Länder gleich.
Konzeption
Seit 2009 werden die Testinstrumente, also der Test und die enthaltenen Aufgaben, zentral vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen erstellt.
Durchführung allgemein
Eine Übersicht mit Beispielaufgaben findest du auf der Webseite des IQB.
Die Testaufgaben wurden anhand der Kompetenzstufenmodelle entwickelt, die sich in den Bildungsstandards wieder finden.
Durchführung in NRW
In NRW heißen die Vergleichsarbeiten VERA 3 sowie Lernstand 8 und werden in ganz NRW zu einem bestimmten bundesweit einheitlichen Termin durchgeführt.
Auswertung und Ergebnisse
VERA darf, laut KMK Beschluss vom 8. März 2012, nicht benotet werden und ist daher ebenfalls ungeeignet für eine Prognose des Schulerfolgs in weiterführenden Schulen.[2]
Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden ergänzend zu den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungsbewertung berücksichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote ergänzend herangezogen, wenn eine Schüler*in zwischen zwei Noten steht. Die Lernstandserhebungen werden nicht als Klassenarbeit gewertet.
FAQ
Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen unterhält ein eigenes FAQ, in dem die häufigsten Fragen von Erziehungsberechtigten und Schüler*innen zum Thema VERA 3 und VERA 8 zusammengestellt wurden.
Verwandte Seiten
Siehe auch
Quellen
- ↑ https://www.iqb.hu-berlin.de/vera (zuletzt besucht am 24. August 2020)
- ↑ https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/faq/#faq08 (zuletzt besucht am 24. August 2020)
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