Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Verordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonder&shy;pädagogische Förderung (VOBASOF)</titlehyphen>
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{{Teaser|Text=VOBASOF ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten.
{{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. Du kannst dich bewerben, wenn du bereits eine Lehramtsbefähigung hast und weitere Kriterium, die unten aufgeführt sind, erfüllst.}}
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*Zielgruppe sind Personen mit einer Lehramtsbefähigung
*Ziel: zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung


Dieses Ziel soll durch die Zustimmung zu der berufsbegleitenden Ausbildung erfolgen. Neben der Ausbildung arbeiten die Auszubildenden bereits als Lehrkräfte im sonderpädagogischen Kontext. Diese Anstellung ist befristet (18  Monate - so lang dauert auch die Ausbildung selbst) und geht bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (in Form eines Staatsexamens) in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis über.
Die Ausbildung dauert 18  Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (in Form eines Staatsexamens) erhälst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.


Um die Ausbildung anzutreten, muss die Lehrkraft folgende Kriterien für ihre Bewerbung erfüllen:
Um die Ausbildung anzutreten, musst du folgende Kriterien:
* sie muss eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG bereits erworben haben,
* du musst bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben haben,
* sie muss als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein,
* du musst als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein,
* sie muss an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden sein,
* du musst an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden sein,
* und sie muss dauerhaft dazu bereit sein, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.
* und du musst dauerhaft dazu bereit sein, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.


Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Seite des Schulministeriums]. Das Schulministerium bietet außerdem auch [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/4-VOBASOF/index.html weitere Informationen] zu VOBASOF an.
Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Seite des Schulministeriums]. Das Schulministerium bietet außerdem auch [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof weitere Informationen] zu VOBASOF an.


Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an.
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an.

Version vom 8. Dezember 2020, 16:42 Uhr

VOBASOF ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. Du kannst dich bewerben, wenn du bereits eine Lehramtsbefähigung hast und weitere Kriterium, die unten aufgeführt sind, erfüllst.


Die Ausbildung dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (in Form eines Staatsexamens) erhälst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.

Um die Ausbildung anzutreten, musst du folgende Kriterien:

  • du musst bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben haben,
  • du musst als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein,
  • du musst an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden sein,
  • und du musst dauerhaft dazu bereit sein, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.

Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der Seite des Schulministeriums. Das Schulministerium bietet außerdem auch weitere Informationen zu VOBASOF an.

Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-18