Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=VOBASOF ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. | {{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. Du kannst dich bewerben, wenn du bereits eine Lehramtsbefähigung hast und weitere Kriterium, die unten aufgeführt sind, erfüllst.}} | ||
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Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Seite des Schulministeriums]. Das Schulministerium bietet außerdem auch [https://www.schulministerium.nrw.de/ | Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Seite des Schulministeriums]. Das Schulministerium bietet außerdem auch [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof weitere Informationen] zu VOBASOF an. | ||
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an. | Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an. |
Version vom 8. Dezember 2020, 16:42 Uhr
Die Ausbildung dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (in Form eines Staatsexamens) erhälst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.
Um die Ausbildung anzutreten, musst du folgende Kriterien:
- du musst bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben haben,
- du musst als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein,
- du musst an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden sein,
- und du musst dauerhaft dazu bereit sein, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.
Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der Seite des Schulministeriums. Das Schulministerium bietet außerdem auch weitere Informationen zu VOBASOF an.
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-18