Auslandsaufenthalt im Fach Englisch: Unterschied zwischen den Versionen
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===Härtefallantrag und Beurlaubung=== | ===Härtefallantrag und Beurlaubung=== |
Version vom 26. Februar 2021, 15:27 Uhr
Beratung
Auf der Webseite "Hilfe und Beratung" des Instituts für Anglophone Studien findest du neben den Kontaktdaten der Studienberatung auch die Ansprechpersonen für Auslandsaufenthalte während deines Lehramtsstudiums.
Allgemeine Informationen
Während deines Bachelorstudiums im Fach Englisch ist ein Auslandsaufenthalt, den du auch in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren kannst, Pflicht. Der dreimonatige Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet werden, die jeweils eine Mindestdauer von einem Monat haben müssen. Studierst du neben dem Fach Englisch noch eine weitere moderne Fremdsprache, musst du den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden Fächer absolvieren.
Der Auslandsaufenthalt findet im Rahmen des Moduls AE bzw. X statt und ist zwischen dem 3. und 6. Fachsemester vorgesehen. Vor Antritt des Auslandsaufenthalts musst du die zum Modul gehörende Vorbereitungsveranstaltung "Cultural Studies" besuchen. Falls der Aufenthalt im Rahmen des Zweitfachs stattfindet, wird im Fach Englisch stattdessen das Modul CC bzw. Y belegt. Informationen dazu findest du in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen und Modulhandbüchern.
Weitere allgemeine Informationen zum Pflicht- oder freiwilligen Auslandsaufenthalt und zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel Auslandsaufenthalt. Informationen zur Studienstruktur im Fach Englisch findest du auch auf der entsprechenden Fächerseite. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der Webseite der Anglistik. In dem Moodle-Kurs Infokurs für Auslandsaufenthalte sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Die Planungshilfe gibt dir einen Überblick, wie du welche Lehrveranstaltung verschieben kannst, falls dies durch den Auslandsaufenthalt notwendig wird.
Sprachzeugnis
Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den DAAD oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an die Lehrenden im Language Practice Team.[1]
Transcript of Records
Falls für die Bewerbung auf einen Studienplatz im Ausland ein Transcript of Records benötigt wird, sollte dieses vorbereitet und zusammen mit deinem Studienbuch bzw. deinen Scheinen zur Unterschrift vorgelegt werden. Für das ERASMUS-Programm unterschreibt Neil Deane das Transcript; das Transcript für andere Programme oder ein privat organisiertes Auslandsstudium unterschreibt Dr. Michaela Meyer.[2]
Härtefallantrag und Beurlaubung
Solltest du aus persönlichen Gründen keine Möglichkeit haben, innerhalb des Moduls einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Dazu wende dich bitte mit einem formlosen Antrag an den Vorsitz des Prüfungsausschusses.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen. Den Antrag dafür stellst du beim Einschreibungswesen. Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt im Rahmen deines Studiums studienrelevant und sinnvoll ist, bekommst du bei Dr. Torsten Caeners. Bitte bringe dazu eine schriftliche Bestätigung mit, aus der hervorgeht, wo du dich aufhalten wirst, wie lange der Aufenthalt dauern soll und um welche Form des Auslandsaufenthalts es sich handelt (Praktikum, Studium, Au Pair etc.).[3]
Quellen
- ↑ https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#sprachzeugnis [zuletzt besucht am 23. März 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#transcript [zuletzt besucht am 23. März 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#beurlaubung [zuletzt besucht am 23. März 2020]
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-23