Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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==Umfang und Zeitpunkt==
===Umfang und Zeitpunkt===
Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] von 12 Monaten (52 Wochen) nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master&shy;arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienstes]] nachweisen <ref name="§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016">§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 17. August 2020]</ref>. Deine Berufs&shy;ausbildung oder Berufs&shy;tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.  
Die [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] umfasst eine Dauer von 12 Monaten (52 Wochen). Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master&shy;arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienstes]] nachweisen. Deine Berufs&shy;ausbildung oder Berufs&shy;tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen kannst du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]] nachlesen.
==Nachweis und Anrechnung==
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter [http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html Hinweise und Bescheinigunfsformular].


Deine Ansprechpartnerin bei Fragen ist Gabriele Pieper ([mailto:gabriele.pieper@pa.nrw.de gabriele.pieper&#8203;@pa.nrw.de]).
===Nachweis und Anrechnung===
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter [http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html Hinweise und Bescheinigungsformular].


==Verwandte Seiten==
Dein Ansprechpartner bei Fragen ist Wolfgang Hoerning ([mailto:wolfgang.hoerning@pa.nrw.de wolfgang.hoerning&#8203;@pa.nrw.de]).
* [[Berufskolleg (Schulform)]]




==Quellen==
<references />


[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Praktikum]]
[[Kategorie:Praktikum]]
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Version vom 22. März 2021, 10:38 Uhr

Für das Lehramt am Berufskolleg musst du eine fachpraktische Tätigkeit nachweisen.

Umfang und Zeitpunkt

Die Fachpraktische Tätigkeit umfasst eine Dauer von 12 Monaten (52 Wochen). Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen kannst du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung nachlesen.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim Landesprüfungsamt, Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter Hinweise und Bescheinigungsformular.

Dein Ansprechpartner bei Fragen ist Wolfgang Hoerning (wolfgang.hoerning​@pa.nrw.de). Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-22