Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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*Studierst du im Lehramtsbachelor oder Master of Education oder hast du dein Studium abgeschlossen, kannst du dich in alle [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] [[Fächer]] (Lehramt) als Erweiterungsfach [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php einschreiben].
*Studierst du im Lehramtsbachelor oder Master of Education oder hast du dein Studium abgeschlossen, kannst du dich in alle [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] [[Fächer]] (Lehramt) als Erweiterungsfach [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php einschreiben].
*Falls für dein Wunschfach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, musst du diese vor deiner [[Einschreibung]] erfolgreich bestehen.  
*Falls für dein Wunschfach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, musst du diese vor deiner [[Einschreibung]] erfolgreich bestehen.  
*Weitere [[Voraussetzungen|Zulassungs­voraussetzungen]] entnimm bitteder [[Fachprüfungsordnungen|Fachprüfungsordnung]] des jeweiligen Fachs.
*Weitere [[Voraussetzungen|Zulassungs­voraussetzungen]] entnimm bitte der [[Fachprüfungsordnungen|Fachprüfungsordnung]] des jeweiligen Fachs.


==Zulassungs­beschränkte Fächer==
==Zulassungs­beschränkte Fächer==

Version vom 26. März 2021, 14:44 Uhr

An der Universtität Duisburg-Essen (UDE) kannst du ein zusätzliches Fach, ein sogenanntes Erweiterungsfach, im Lehramt studieren. Wie du dich für ein Erweiterungsfach einschreibst, ggf. zuvor bewirbst und welche Leistungen du erbringen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Bewerbung/Einschreibung

Fächerwahl

  • Als Erweiterungsfach kannst du alle direkt von der UDE angebotenen Fächer studieren.
  • Das Fach Musik, das von der Folkwang Universität der Künste angeboten wird, kannst du nicht als Erweiterungsfach wählen.
  • Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs mit großer und kleiner beruflicher Fachrichtung, kannst du als Erweiterungsfach nur eine weitere kleine berufliche Fachrichtung wählen. Ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach oder eine große berufliche Fachrichtung als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
  • Bei der Frage, ob oder welches Erweiterungsfach du studieren könntest, hilft dir ein Blick in die aktuellen Einstellungs­chancen für Lehr­kräfte in NRW.

Zulassungs­freie Fächer

Zulassungs­beschränkte Fächer

Im Erweiterungsfach­studium

  • Im Erweiterungsfach studierst du sowohl den Bachelor als auch den Master of Education.
  • Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen­schaftlichen und fachdidaktischen Leistungen des Bachelors und Masters eines Fachs. Ausgenommen sind die Praxisphasen und Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit und Masterarbeit). Diese musst du im Erweiterungsfach nicht absolvieren.
  • Im Erweiterungsfach belegst du auch die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit. Du musst nur die Teilleistung des Moduls erbringen und in der Veranstaltung keine Prüfung machen. Ggf. musst du eine Studienleistung erbringen.
  • Sollten Begleitveranstaltungen des Praxissemesters außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind Teil deines Erweiterungsfachstudiums. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem Praxissemester in Verbindung stehen (z. B. mit den Studienprojekten), kannst du Ersatzleistungen erbringen. Sprich spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung mit deiner Dozentin oder deinem Dozenten, um Fragen und Leistungsumfang zu klären.
  • Für ein Studium der Fächer Französisch, Spanisch, Englisch oder Türkisch als Erweiterungsfach ist ein Auslandsaufenthalt bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn, du hast den Auslandsaufenthalt bereits in einem deiner anderen beiden Fächer (grundständiges Studium) absolviert.

Vorbereitungsdienst

Auf Antrag kann deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Erweiterungsfach an Stelle eines der anderen studierten Fächer durchgeführt werden. Dazu gibst du bei deiner Bewerbung im Einstellungsantrag an, in welchen Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung du in die Ausbildung gehen möchtest und reichst dein(e) Zeugnis(se) der Erweiterungs­prüfungen mit ein (OVP, §4 Abs. 2, Anlage 2).

Eine Kurzfassung der wichtigsten Regelungen findest du in dem Hinweisblatt des ZLB (Stand: 15. Januar 2020) sowie in den FAQ des ABZ: 3.Fach.

Fragen/Beratung

Für weitere Informationen kannst du dich an die Studienberatung Lehramt wenden.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-06-23