Ba-Ma(LABG2016): Berufsfeldpraktikum: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechte und Pflichten==
==Rechte und Pflichten==
*Weisungsbefugnis: Die Praktikant*innen müssen alle Regelungen beachten, die für die Praktikumseinrichtung gelten.
Im LehramtsWiki findest du alle Informationen rund um das Thema [[Verschwiegenheitserklärung|Verschwiegenheit]] während der Praxisphase.
*[[Verschwiegenheitserklärung|Verschwiegenheit]]
 
*Versicherungsschutz: Im Rahmen des BFP besteht für die Praktikant*innen gesetzlicher Unfallschutz. Auch Praktikant*innen tragen Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass Praktikant*innen eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die ihre persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Praktikant*innen, die bereits über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, sollten diesen hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.
Im Rahmen des EOP besteht für dich als Praktikant*in ein gesetzlicher Unfallschutz. Auch Praktikant*innen tragen allerdings Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass du eine Haftpflichtversicherung abschließt, die deine persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Wenn du bereits eine Haftpflichtversicherung hast, solltest du diese hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.
*[[Infektionsschutzgesetz|Infektionsschutz]]
 
*[https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl120s0148.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0148.pdf%27%5D__1582636755180 Masernschutzgesetz]: wenn du nach dem 1. Januar 1971 geboren bist und du nach dem 01. März 2020 dein Berufsfeldpraktikum absolvierst, musst du dich gegen Masern impfen lassen, sofern du keinen Impfschutz hast. Achte bitte darauf, dass du die Impfung in deinen Impfpass eintragen lässt, denn du musst den Impfpass der Leitung deiner Praktikumseinrichtung vorlegen, spätestens am ersten Tag deines Praktikums. Kannst du dies nicht, darfst du dein Praktikum nicht antreten. Bist du gegen Masern immun oder verträgst du eine Impfung nicht, bittest du deine Arztpraxis, dir dies durch ein entsprechendes Schreiben zu belegen. Auch hier gilt, dass du das Schreiben der Leitung deiner Praktikumseinrichtung vorlegen musst, spätestens an dem Tag, an dem du das Praktikum beginnst. Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen.
Wie du den nötigen Masernschutz vorweist, erfährst du im Masernschutzgesetz [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl120s0148.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0148.pdf%27%5D__1582636755180 Masernschutzgesetz]:  
*Regelungen im Krankheitsfall: Im Fall der Erkrankung haben die Praktikant*innen die Praktikumseinrichtung umgehend zu informieren.
Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen.
*Abschluss des Praktikums: Die Praktikumseinrichtung muss den Praktikant*innen die Durchführung des Praktikums nach dessen Beendigung entsprechend den formalen Anforderungen der Hochschulen bestätigen. Das Bestätigungsformular findest du [[Medium:Bestaetigungsformular Praktikumseinrichtung.pdf|im Wiki]] als PDF.
 
*Das ZLB hat umfangreiche Materialien zusammengestellt, die über die rechtlichen Fragen während des Praktikums informieren, u. a. über Unfallversicherung (auch im Ausland), Haftung, besondere Gefährdung durch Infektionskrankheiten, Belehrung zum Datenschutz, zur allgemeinen Verschwiegenheit und zum Infektionsschutzgesetz. Die Formulare findest du [https://zlb.uni-due.de/downloads/ im Downloadbereich] der ZLB-Website.
Das ZLB hat umfangreiche Materialien Zusammengestellt, die für dich hilfreich sind. Die Formulare findest du [https://zlb.uni-due.de/downloads/ im Downloadbereich der ZLB-Website].


==Portfolio==
==Portfolio==

Version vom 12. April 2021, 16:51 Uhr

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Sollte es zu Problemen im Berufsfeldpraktikum während der Pandemie kommen, wende dich bitte an dein Fach bzw. deine Fächer. Bitte beachte auch die Übersicht zu Änderungen im Lehramt auf der Webseite des ZLB und die allgemeinen Hinweise auf der Webseite der UDE.

Aufbau

Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist in das Praxismodul Berufsfeld eingebettet und wird, je nach Fach, im 4. oder 5. Semester in nur einem der studierten Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche belegt. Neben dem BFP umfasst das Praxismodul in der Regel eine fachdidaktische Lehrveranstaltung, die das Praktikum vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Somit nimmst du zunächst an einem Vorbereitungs- bzw. Begleitseminar teil, das von den Fächern angeboten und verantwortet wird.

Anschließend wird das Praktikum an einer außerschulischen Bildungseinrichtung entweder als Block oder semesterbegleitend absolviert. Insgesamt soll das Praktikum 80 Stunden umfassen. Sofern die Praktikumseinrichtung nicht durch die Lehrveranstaltung vorgegeben ist, suchen sich die Studierenden diese selbstständig. Möglich sind z. B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen oder Universitäten. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner Fakultät, welche Praktikumseinrichtungen anerkannt werden.

Ziele

Das BFP ermöglicht es, Erfahrungen in außerschulischen Bildungseinrichtungen zu sammeln und dabei:

  • ausgewählte berufliche Optionen ansatzweise zu erproben;
  • die persönliche Kommunikationsfähigkeit in der Vermittlungsarbeit einschätzen zu lernen und sie weiterzuentwickeln;
  • Praktikumserfahrungen vor dem Hintergrund der eigenen Studienwahl zu reflektieren und Entscheidungen für die weitere Studien- und Berufswahl zu treffen sowie
  • Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder zu gewinnen und konkretere berufliche Optionen und Perspektiven außerhalb des Schuldienstes zu erhalten.

Anmeldung

Zunächst meldest du dich für eine begleitende Lehrveranstaltung in einem der studierten Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche an. Die entsprechenden Veranstaltungen sowie die damit verbundene Möglichkeit zur Anmeldung findest du im LSF.

Sobald deine Praktikumseinrichtung feststeht, meldest du dein BFP über das Anmeldeportal des ZLB unter der Angabe des Faches und der selbstgesuchten Praktikumseinrichtung.

Rechte und Pflichten

Im LehramtsWiki findest du alle Informationen rund um das Thema Verschwiegenheit während der Praxisphase.

Im Rahmen des EOP besteht für dich als Praktikant*in ein gesetzlicher Unfallschutz. Auch Praktikant*innen tragen allerdings Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass du eine Haftpflichtversicherung abschließt, die deine persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Wenn du bereits eine Haftpflichtversicherung hast, solltest du diese hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.

Wie du den nötigen Masernschutz vorweist, erfährst du im Masernschutzgesetz Masernschutzgesetz: Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen.

Das ZLB hat umfangreiche Materialien Zusammengestellt, die für dich hilfreich sind. Die Formulare findest du im Downloadbereich der ZLB-Website.

Portfolio

Das Nachweisdokument für das BFP, die Übersicht zu Portfolioeinlagen und weiteren Dokumenten findest du auf der ZLB-Webseite unter "Formulare/Downloads/Links".

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-04-02