Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(Artikel überarbeitet)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Teaser|Text=Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Lehrer­ausbildung. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Theorien zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.
{{Teaser|Text=Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Lehrer­ausbildung. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Kenntnisse zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.
}}
}}


Zeile 12: Zeile 12:
}}  
}}  


==Rechtliche Grundlagen==
Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)]. Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am [https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Kerncurriculum.pdf Kerncurriculum] und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.


==Bewerbung==
===Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes===
Du kannst dich immer zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden.  
*Deine 18-monatige Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule und an einem der [[Zentren_für_schulpraktische_Lehrerausbildung|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) ]] statt.
*Du unterrichtest selbstständig und unter Anleitung in allen studierten Fächern bzw. Lernbereichen und hospitierst in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs; auf Antrag kannst du eines deiner Fächer durch ein Erweiterungsfach ersetzen.
*Es finden zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorlegst; die Seminarausbilder*innen beraten dich, leiten dich an und geben dir ein Feedback.
*Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.


Du kannst dich auch schon für den Vorbereitungsdienst bewerben, wenn du dein Masterstudium noch nicht vollständig abgeschlossen hast und beispielsweise gerade deine Masterarbeit schreibst. Zu einer bestimmten Nachreichfrist müssen allerdings alle Unterlagen vorhanden sein und dann musst du auch dein Masterzeugnis, mit dem du deinen Abschluss nachweist, einreichen. Die aktuelle Frist findest du im Bildungsportal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON].
===Bewerbungstermin===
Du kannst dich zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden. Er wird veröffentlicht im Einstellungsportal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON].
Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.  


Für die Verteilung der Plätze sind die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirks­regierungen] zuständig. Eine Übersicht über die Ausbildungsorte die zum jeweiligen Einstellungstermin noch offen sind, findest du zum Bewerbungsstart auch im Bildungsportal SEVON.
===Nachreichfrist===
Bestimmte Unterlagen kannst du noch nach dem Bewerbungstermin einreichen. Welche das genau sind, erfährst du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen]. Das Masterzeugnis gehört dazu, sodass du dich auch dann bewerben kannst, wenn du beispielsweise noch an deiner Masterarbeit schreibst. Die aktuelle Frist findest du auf [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON].  


Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW erfolgt zunächst online. Nach dem Ausfüllen der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online Online­bewerbung] musst du diese herunterladen, zweimal ausdrucken und unterschreiben. Deine Unterschrift ist insgesamt viermal erforderlich; dreimal auf dem Antrag und einmal auf deinem Lebenslauf. Zusammen mit den notwendigen Unterlagen schickst du deine Bewerbung per Post an die [[Bezirksregierung|Bezirks­regierung]], in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.
===Bewerbungsprozess===
Bevor du dich bewirbst, solltest du bereits verschiedene Unterlagen bei Behörden und anderen Einrichtungen anfordern, damit du sie rechtzeitig mit deiner Bewerbung versenden kannst. Welche das sind und welche du innerhalb der Nachreichfrist noch einreichen kannst, erfährst du auf SEVON in der Rubrik [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Hinweisen zum Verfahren]. Berücksichtige bei deinen Planungen die Vorlaufzeiten für die Terminvergabe und die Bearbeitungszeiten der Behörden. Kümmere dich also rechtzeitig.
Hinweis: Das erweiterte Führungszeugnis muss nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.


'''Beachte, dass für die Ausschlussfrist das Eingangsdatum bei der Bezirksregierung, nicht das Datum des Poststempels oder des Absendens relevant ist! Verspätet eingegangene Antragsunterlagen sowie falsche Angaben oder fehlende Unterschriften in der Bewerbung können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen!'''
Hast du alle Unterlagen zusammen, erstellst du deine Bewerbung über  [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON]. Nach Fertigstellung druckst du deine Bewerbung zweimal aus. Ein Exemplar behälst du für dich. Das andere unterschreibst du dreimal, deinen Lebenslauf einmal. Die Unterlagen sendest du an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt. Beachte, dass du deine Angaben nicht mehr ändern kannst, sobald du die Eingabe abgeschlossen hast.
Lies unbedingt die ausführlichen [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen], in denen du weitere wichtige Informationen erfährst. So wird deine Bewerbung beispielsweise nur dann angenommen, wenn alle Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind und sie spätestens am Tag der Einreichungsfrist eingeht. Hierfür zählt das Datum des Eingangsstempels bei der Bezirksregierung und nicht das Datum des Poststempels. Du sendest deine Unterlagen an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.


Sobald du die Onlinebewerbung einmal ausgefüllt hast, kannst du deine Angaben nicht mehr ändern. Zusätzlich zu Angaben wie den Noten deines Abitur und deines Bachelorabschlusses, musst du in der Bewerbung auch deine finalen Ortswünsche angeben. Mehr Informationen dazu findest du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweisen für Bewerber*innen].
===Ausbildungsorte, Ortswunsch und Tauschbörse===
Eine Übersicht über die Ausbildungsorte, die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind, findest du auf [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON].


Nur wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.
In deiner Bewerbung gibst du Ortswünsche an. Dabei kannst du bestimmte Lebensumstände wie eine Ehe, Kinder, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung geltend machen. Du weist sie mit Dokumenten nach, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, ausgenommen der Schwerbehinderten- und der Gleichstellungsnachweis. Reiche sie bis zum Bewerbungsschluss ein, denn verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Angaben findest du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen].


====Unterlagen====
Die Plätze verteilen die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirks­regierungen]. Über die [http://www.tauschboerse.nrw.de/ landesweite Tauschbörse] kannst du deinen Ausbildungsort wechseln. Die Bezirksregierung sendet dir die Zugangsdaten zusammen mit ihrem Einstellungsangebot. Voraussetzungen für einen Tausch sind:
Nach dem Absenden deiner Onlinebewerbung erhältst du eine Übersicht über die Unterlagen, die du zusammen mit der ausgedruckten und unterschriebenen Version deiner Bewerbung per Post an die [[Bezirksregierung]] schicken musst.  
Da das Ausstellen einiger Unterlagen sehr lange dauern kann, ist es ratsam, diese schon vor deiner Antragstellung zu beantragen. Welche Unterlagen am besten schon vor deiner Onlinebewerbung vorliegen sollten, siehst du auf der Seite [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Hinweise zum Einstellungsverfahren].
*gleiches oder entsprechendes Lehramt;
*gleiche Fächerkombination;
*gleicher Schulformschwerpunkt.


Eine Übersicht über die Unterlagen, die für die Bewerbung nötig sein können, findest du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweisen für Bewerber*innen]. Einige Unterlagen können bis zur im Bewerbungsverfahren geltenden Frist nachgereicht werden. Diese Frist wird zum jeweiligen Bewerbungsstart in den aktuellen Unterlagen bekannt gegeben.
===Bewerbungsrücknahme===
Solltest du deine Bewerbung zurückziehen wollen, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Hast du bereits ein Einstellungsangebot erhalten, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.


====Erweitertes Führungszeugnis====
===Nachteilsausgleich===
Das erweiterte Führungszeugnis muss der Bezirksregierung nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.  
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.


====Sozialpunkte====
===Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit===
Du kannst zur Begründung einer Ortsgebundenheit soziale Aspekte geltend machen. So werden zum Beispiel für Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften, Betreuung von minderjährigen Kindern oder Schwerbehinderung sogenannte Sozialpunkte anerkannt. Der entsprechende Nachweis erfolgt anhand von Urkunden und Bescheinigungen, diese dürfen bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Nachweise müssen bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, da verspätet eingereichte Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=460351 Vorbereitungsdienst in Teilzeit] ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate.


Detaillierte Angaben zu den einzelnen Urkunden und Bescheinigungen findest du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweisen für Bewerber*innen].
Deine [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Anwärterbezüge], deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.


==Bewerbungsrücknahme==
Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.
Solltest du nach deiner Bewerbung doch kein Interesse an der Einstellung in den Vorbereitungsdienst haben, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Wenn du bereits ein Einstellungsangebot erhalten hast, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.


==Tauschbörse==
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
Wenn du den dir angebotenen Ort des [[ZfsL]] gegen einen anderen Ort tauschen willst, findest du im Internet eine [http://www.tauschboerse.nrw.de/ landesweite Tauschbörse]. Die Zugangsdaten werden dir mit dem Einstellungsangebot durch die Bezirksregierung mitgeteilt.
Voraussetzungen für einen Tausch sind:
*gleiches oder entsprechendes Lehramt;
*gleiche [[Fächerkombination]];
*gleicher Schulformschwerpunkt.


==Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs­dienstes==
===Hotline===
*Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet an einer Ausbildungsschule und an einem der [[Zentren_für_schulpraktische_Lehrerausbildung|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) ]] statt. Sie dauert 18 Monate, unabhängig davon, für welche Schulform du studierst.
Auskünfte zum Vorbereitungsdienst erhältst du an der Hotline des [https://www.zfsl.nrw.de/index.html ZfsL NRW] unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirksregierungen] wenden.
*Du absolvierst deine Ausbildung in deinen studierten [[Fächer]]n oder Lernbereichen; in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach, z. B. [[Kunst]], sein. Studierst du ein [[Erweiterungsfach]], kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.
*Zu Beginn deiner Ausbildung findet ein Eingangs- und Perspektivgespräch statt.
*Deine Ausbildung umfasst Unterricht unter Anleitung, selbstständigen Unterricht sowie Unterrichts­hospitationen und erstreckt sich auf alle Handlungs­felder des Lehrerberufs.  
*In deinen Fächern finden in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorzulegen hast.
*Die Unterrichtsbesuche der Seminar­ausbilder*innen dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung.
* Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.


==Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit==
===Rechtliche Grundlagen===
Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=460351 Vorbereitungsdienst in Teilzeit] ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate. Deine [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Anwärterbezüge], deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.
Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)]. Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am [https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Kerncurriculum.pdf Kerncurriculum] und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.
 
Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
 
==Hotline==
Auskünfte zum Vorbereitungsdienst oder auch zum [[Seiteneinstieg]] erhältst du an der Hotline des [https://www.zfsl.nrw.de/index.html ZfsL NRW] unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirksregierungen] wenden.





Version vom 13. April 2021, 11:52 Uhr

Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Lehrer­ausbildung. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Kenntnisse zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.


Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2021 auch ohne Vorlage des Masterzeugnisses möglich. Bedingung dafür ist allerdings, dass alle erforderlichen Leistungen für den Masterabschluss erfolgreich erbracht worden sind. Weitere Informationen dazu findest du auf der SEVON Webseite.



Zweimal jährlich organisiert das ZLB unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) und des ZfsL Essen eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Dort erhälst du detaillierte Informationen und hast Gelegenheit deine Fragen zu stellen. Die nächste Veranstaltung findet am 21. April 2021 von 14:00 -16:00 Uhr statt. Weitere Informationen, auch zu der Anmeldung, findest du auf der ZLB Webseite.



Einstellungstermin

Für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2021 ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. Eine Bewerbung nach Ende der Frist ist nicht mehr möglich. Die Anmeldung für den Vorbereitungsdienst mit Beginn November 2021 startet voraussichtlich Mitte April. Weitere Informationen zu der Bewerbung findest du auf der SEVON Webseite.


Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes

  • Deine 18-monatige Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule und an einem der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt.
  • Du unterrichtest selbstständig und unter Anleitung in allen studierten Fächern bzw. Lernbereichen und hospitierst in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs; auf Antrag kannst du eines deiner Fächer durch ein Erweiterungsfach ersetzen.
  • Es finden zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorlegst; die Seminarausbilder*innen beraten dich, leiten dich an und geben dir ein Feedback.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.

Bewerbungstermin

Du kannst dich zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden. Er wird veröffentlicht im Einstellungsportal SEVON. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.

Nachreichfrist

Bestimmte Unterlagen kannst du noch nach dem Bewerbungstermin einreichen. Welche das genau sind, erfährst du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen. Das Masterzeugnis gehört dazu, sodass du dich auch dann bewerben kannst, wenn du beispielsweise noch an deiner Masterarbeit schreibst. Die aktuelle Frist findest du auf SEVON.

Bewerbungsprozess

Bevor du dich bewirbst, solltest du bereits verschiedene Unterlagen bei Behörden und anderen Einrichtungen anfordern, damit du sie rechtzeitig mit deiner Bewerbung versenden kannst. Welche das sind und welche du innerhalb der Nachreichfrist noch einreichen kannst, erfährst du auf SEVON in der Rubrik Hinweisen zum Verfahren. Berücksichtige bei deinen Planungen die Vorlaufzeiten für die Terminvergabe und die Bearbeitungszeiten der Behörden. Kümmere dich also rechtzeitig.

Hinweis: Das erweiterte Führungszeugnis muss nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.

Hast du alle Unterlagen zusammen, erstellst du deine Bewerbung über SEVON. Nach Fertigstellung druckst du deine Bewerbung zweimal aus. Ein Exemplar behälst du für dich. Das andere unterschreibst du dreimal, deinen Lebenslauf einmal. Die Unterlagen sendest du an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt. Beachte, dass du deine Angaben nicht mehr ändern kannst, sobald du die Eingabe abgeschlossen hast.

Lies unbedingt die ausführlichen Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen, in denen du weitere wichtige Informationen erfährst. So wird deine Bewerbung beispielsweise nur dann angenommen, wenn alle Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind und sie spätestens am Tag der Einreichungsfrist eingeht. Hierfür zählt das Datum des Eingangsstempels bei der Bezirksregierung und nicht das Datum des Poststempels. Du sendest deine Unterlagen an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.

Ausbildungsorte, Ortswunsch und Tauschbörse

Eine Übersicht über die Ausbildungsorte, die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind, findest du auf SEVON.

In deiner Bewerbung gibst du Ortswünsche an. Dabei kannst du bestimmte Lebensumstände wie eine Ehe, Kinder, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung geltend machen. Du weist sie mit Dokumenten nach, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, ausgenommen der Schwerbehinderten- und der Gleichstellungsnachweis. Reiche sie bis zum Bewerbungsschluss ein, denn verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Angaben findest du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen.

Die Plätze verteilen die Bezirks­regierungen. Über die landesweite Tauschbörse kannst du deinen Ausbildungsort wechseln. Die Bezirksregierung sendet dir die Zugangsdaten zusammen mit ihrem Einstellungsangebot. Voraussetzungen für einen Tausch sind:

  • gleiches oder entsprechendes Lehramt;
  • gleiche Fächerkombination;
  • gleicher Schulformschwerpunkt.

Bewerbungsrücknahme

Solltest du deine Bewerbung zurückziehen wollen, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Hast du bereits ein Einstellungsangebot erhalten, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.

Nachteilsausgleich

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate.

Deine Anwärterbezüge, deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.

Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Hotline

Auskünfte zum Vorbereitungsdienst erhältst du an der Hotline des ZfsL NRW unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die Bezirksregierungen wenden.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP). Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-04-10