Praxisphasen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Praxisphasen==
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Version vom 16. Juni 2008, 12:20 Uhr

Praxisphasen

Neuregelung der Praxisphasen auf der Grundlage der LPO vom 27.03.2003

Nach der geltenden LPO 2003 müssen in allen Lehramtsstudiengängen Schulaufenthalte von insgesamt mindestens 14 Wochen (bzw. 280 Stunden) absolviert werden. Sie sind mit vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens 12 SWS (Semesterwochenstunden) verbunden. Schulaufenthalte ohne Bindung an universitäre Lehrveranstaltungen sind nicht vorgesehen.

Die Vorgaben der LPO 2003 sind in der http://www.uni-due.de/zlb/pfl/documents/Praktikumsordnung2005.pdf  für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen umgesetzt.
Als erste Praxisphase ist das Orientierungspraktikum im Grundstudium als Bestandteil der erziehungswissenschaftlichen Studien (ESL) angesiedelt. Es muss im ersten Studienjahr absolviert werden und ist verbunden mit einer spezifisch dafür ausgewiesenen Lehrveranstaltung (vgl. Lehrangebot in ESL: Modul 2.2). An der Universität Duisburg-Essen umfasst das Orientierungspraktikum einen Schulaufenthalt von insgesamt ca. 120 Stunden (§ 4 Praktikumsordnung). Es wird im ersten Studiensemester durch die Lehrveranstaltung vorbereitet, beginnt in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit mit einer zweiwöchigen "Felderkundung" und wird während des zweiten Semesters mit "Unterrichtsstudien" sowie "Projektaktivitäten" fortgesetzt.
Im Hauptstudium folgen die fachdidaktischen Praxisphasen mit einem Mindestumfang von jeweils 80 Stunden (bzw. 4 Wochen) Schulaufenthalt in den beiden Studienfächern, verbunden mit entsprechend ausgewiesenen Lehrveranstaltungen.
Jedes Praktikum muss schriftlich dokumentiert und durch die entsprechenden Testate nachgewiesen werden.


Für Fragen im Bereich Praxisphasen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Schulpaxis im ZLB, Dr. Werner Schöneck, oder die Praktikumsmanagerinnen des ZLB.