Studierendenparlament: Unterschied zwischen den Versionen
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* [https://stupa-due.de/wahlausschuss Wahlausschuss] | * [https://stupa-due.de/wahlausschuss-2/ Wahlausschuss] | ||
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==Weitere Ansprechpersonen== | ==Weitere Ansprechpersonen== |
Version vom 1. Juni 2021, 05:48 Uhr
Aufgaben
Das Studierendenparlament beschließt unter anderem die Satzung der Studierendenschaft, fasst Beschlüsse in grundsätzlichen Angelegenheiten, denen jeweils Anträge der hochschulpolitischen Listen, der Fachschaften oder anderer Studierender und Studierendengruppen zu Grunde liegen. Dazu gehört beispielsweise der Haushalt der Studierendenschaft und damit verbunden die Höhe des Mobilitätsbeitrages und des Semesterbeitrags, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Unterstützung erhalten.
Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des AStA, der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.
Wahlen
Das StuPa ist am besten mit dem Bundestag in Deutschland vergleichbar. Die Mitglieder werden von allen eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen (UDE) gewählt. Jede Wähler*in hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine der antretenden hochschulpolitischen Listen gewählt und mit der Zweitstimme eine beliebige Kandidat*in. Das Wahlergebnis wird nach einem bestimmten Berechnungsverfahren gewertet, wonach sich die Verteilung der Listen auf die 37 Mandate im Parlament ergibt. Eine Amtsperiode dauert in der Regel ein Jahr.
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Zusammensetzung und Listen
Das Stupa setzt sich aus Vertreter*innen der hochschulpolitischen Listen zusammen. Eine hochschulpolitische Liste ist eine politische Vereinigung von Studierenden. Eine solche Vereinigung muss nicht zwangsläufig einer Partei nahestehen, dies ist jedoch häufig der Fall. Eine Übersicht über die Listen und die aktuelle Sitzverteilung findest du auf der Webseite des StuPa. Alle Listen, die aktuell im Studierendenparlament vertreten sind, kannst du auch bei Facebook und/oder Instagram finden.
Arbeitsweise
Alle StuPa-Sitzungen sind hochschulöffentlich und alle Studierenden haben Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personaldebatten über AStA-Angestellte oder Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutzgründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.
Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die meisten Stimmen hatten. Das Präsidium leitet und protokolliert die monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden Sitzungen des Parlaments und achtet darauf, dass diese nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie nach Wahlordnung der Studierendenschaft ablaufen.
Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der AStA-Referate und die dazugehörigen Referent*innen und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandatsträger*innen im Parlament auch abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen Kandidat*innen entscheiden.
Die AStA-Referent*innen haben auf jeder StuPa-Sitzung einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.
Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern:
Weitere Ansprechpersonen
Nicht nur der AStA und das Studierendenparlament sind hochschulpolitisch wichtig für dich. Auch der Senat, der Hochschulrat, das Rektorat und der Fakultätsrat sind für hochschulpolitische Fragen zuständig.
Kontakt
Weitere Informationen zum StuPa, die Sitzungsprotokolle und -termine findest du auf der Webseite des StuPa.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-11-30