FAQ: Lehramtsstudium: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 177: | Zeile 177: | ||
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | ||
Frage 29: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text= | Frage 29: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text= | ||
Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. | *Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. | ||
*Bei nicht vergleichbaren Notensystemen werden vom [[Prüfungsausschuss]] in der Regel die [[Credit Points]] (CP) der Prüfungsleistung ohne Note anerkannt. Auch die Äquivalenznote durch den Prüfungsausschuss ist möglich. Wenn die anzurechnenden Leistungen nicht benotet sind, werden die entsprechenden CP ohne Note angerechnet. Dementsprechend erhalten die restlichen benoteten CP bei der Bildung der Endnote mehr Gewicht. | |||
}} | }} | ||
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | ||
Frage 30: Können einzelne Studienleistungen/ | Frage 30: Können einzelne Studienleistungen/Veranstaltungen angerechnet werden oder nur ganze Module?|Text= | ||
In der Regel werden nur vollständige [[Modul]]e anerkannt. | *In der Regel werden nur vollständige [[Modul]]e anerkannt. | ||
*Einzelne Studienleistungen oder Veranstaltungen können in Ausnahmenfällen angerechnet werden, sofern diese Voraussetzung für den Abschluss eines Moduls sind. | |||
}} | }} | ||
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | ||
Frage 31: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und | Frage 31: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramtsstudiengängen anerkannt werden?|Text= | ||
*Da ausdrücklich fachwissenschaftliche Arbeiten als Abschlussarbeiten der Lehramtsstudiengänge zulässig sind, spricht formal nichts gegen eine Anrechnung. | |||
*Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Abschlussarbeit nicht die letzte Prüfungsleistung ist; es muss also mindestens noch ein [[Modul]] absolviert werden. | |||
*Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen [[Modul]]e zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenzzielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. | |||
}} | }} | ||
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift= | ||
Frage 32: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach- | Frage 32: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-Bachelor absolviert wurde?|Text= | ||
Ja, grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Masterarbeit]] nachzuholen, in den Master­studiengang eingeschrieben werden. Zum Beispiel können absolvierte 2-Fach-​Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}} betrachtet werden. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Die fehlenden Elemente sind i. d. R. die bildungs­wissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]­studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]]. | Ja, grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Masterarbeit]] nachzuholen, in den Master­studiengang eingeschrieben werden. Zum Beispiel können absolvierte 2-Fach-​Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}} betrachtet werden. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Die fehlenden Elemente sind i. d. R. die bildungs­wissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]­studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]]. | ||
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls {{AbkCP}} aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fach­wissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M. Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist. | Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls {{AbkCP}} aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fach­wissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M. Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist. |
Version vom 8. Juni 2021, 12:53 Uhr
Dein Start ins Studium
Beratungsangebote
Rund um die Uni
Anrechnungen von Leistungen
Fragen zum Master of Education
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-22