Ba-Ma(LABG2016): Berufsfeldpraktikum: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aufbau==
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Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist in das Praxismodul Berufsfeld eingebettet und wird, je nach Fach, im 4. oder 5. Semester in nur einem der studierten [[Fächer|Unterrichtsfächer]] bzw. Lernbereiche belegt. Neben dem BFP umfasst das Praxismodul in der Regel eine [[Fachdidaktik|fachdidaktische]] Lehrveranstaltung, die das Praktikum vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Somit nimmst du zunächst an einem Vorbereitungs- bzw. [[Seminar|Begleitseminar]] teil, das von den Fächern angeboten und verantwortet wird.
Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist in das Praxismodul Berufsfeld eingebettet und wird, je nach Fach, im 4. oder 5. Semester deines Bachelorstudiums in nur einem der studierten [[Fächer|Unterrichtsfächer]] bzw. Lernbereiche belegt. Neben dem BFP umfasst das Praxismodul in der Regel eine [[Fachdidaktik|fachdidaktische]] Lehrveranstaltung, die das Praktikum vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Somit nimmst du zunächst an einem Vorbereitungs- bzw. [[Seminar|Begleitseminar]] teil, das von den Fächern angeboten und verantwortet wird.


Anschließend wird das [[Praktikum]] an einer außerschulischen Bildungseinrichtung entweder als Block oder semesterbegleitend absolviert. Allerdings gibt es auch Begleitseminare die explizit fordern, das BFP an einer schulischen Einrichtung zu machen. Sollte dies der Fall sein, wird dir das in deinem Seminar mitgeteilt. Insgesamt soll das Praktikum 80 Stunden umfassen. Sofern die Praktikumseinrichtung nicht durch die Lehrveranstaltung vorgegeben ist, suchen sich die Studierenden diese selbstständig. Möglich sind z. B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen oder Universitäten. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner [[Fakultät]], welche Praktikumseinrichtungen anerkannt werden.
Anschließend wird das [[Praktikum]] an einer außerschulischen Bildungseinrichtung entweder als Block oder semesterbegleitend absolviert. Allerdings gibt es auch Begleitseminare die explizit fordern, das BFP an einer schulischen Einrichtung zu machen. Sollte dies der Fall sein, wird dir das in deinem Seminar mitgeteilt. Insgesamt soll das Praktikum 80 Stunden umfassen. Sofern die Praktikumseinrichtung nicht durch die Lehrveranstaltung vorgegeben ist, suchen sich die Studierenden diese selbstständig. Möglich sind z. B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen oder Universitäten. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner [[Fakultät]], welche Praktikumseinrichtungen anerkannt werden.

Version vom 10. Juni 2021, 07:53 Uhr


Sollte es zu Problemen im Berufsfeldpraktikum während der Pandemie kommen, wende dich bitte an dein Fach bzw. deine Fächer. Bitte beachte auch die Übersicht zu Änderungen im Lehramt auf der Webseite des ZLB und die allgemeinen Hinweise auf der Webseite der UDE.


Beratung durch das Praktikumsbüro

Wenn du Fragen hast, die dir das LehramtsWiki vielleicht nicht beantworten kann, findest du Hilfe beim Praktikumsbüro des ZLB.

Aufbau

Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist in das Praxismodul Berufsfeld eingebettet und wird, je nach Fach, im 4. oder 5. Semester deines Bachelorstudiums in nur einem der studierten Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche belegt. Neben dem BFP umfasst das Praxismodul in der Regel eine fachdidaktische Lehrveranstaltung, die das Praktikum vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Somit nimmst du zunächst an einem Vorbereitungs- bzw. Begleitseminar teil, das von den Fächern angeboten und verantwortet wird.

Anschließend wird das Praktikum an einer außerschulischen Bildungseinrichtung entweder als Block oder semesterbegleitend absolviert. Allerdings gibt es auch Begleitseminare die explizit fordern, das BFP an einer schulischen Einrichtung zu machen. Sollte dies der Fall sein, wird dir das in deinem Seminar mitgeteilt. Insgesamt soll das Praktikum 80 Stunden umfassen. Sofern die Praktikumseinrichtung nicht durch die Lehrveranstaltung vorgegeben ist, suchen sich die Studierenden diese selbstständig. Möglich sind z. B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen oder Universitäten. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner Fakultät, welche Praktikumseinrichtungen anerkannt werden.

Anerkennung von Leistungen

Je nach Schulfach ist es unter Umständen möglich, dass du dir frühere Aktivitäten für dein BFP anrechnen lassen kannst. Hast du beispielsweise in einer christlichen Jugendbildungsstätte gearbeitet (und deine Arbeit umfasste mindestens 80 Stunden) kannst du dich in einem entsprechenden Fach (z.B. Katholische Religionslehre) bei deiner Dozent*in des Begleitseminars darüber informieren, ob du überhaupt ein gesondertes BFP machen musst. In vielen anderen Fächern ist eine solche Anrechnung durch entsprechende Leistungen ebenfalls möglich. Falls du es nicht machen musst, solltest du aber trotzdem die jeweilige Studienleistung des Begleitseminars ablegen, um deine Leistung zu vervollständigen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das BFP und die dazugehörigen Begleitseminare von Fach zu Fach unterschiedlich gestaltet werden können. Das kommt ganz darauf an, wie dein jeweiliges Begleitseminar geplant ist und was die einzelnen Fächer fordern.

Anmeldung

Zunächst meldest du dich für eine begleitende Lehrveranstaltung in einem der studierten Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche an. Die entsprechenden Veranstaltungen sowie die damit verbundene Möglichkeit zur Anmeldung findest du im LSF.

Sobald deine Praktikumseinrichtung feststeht, meldest du dein BFP über das Anmeldeportal des ZLB unter der Angabe des Faches und der selbstgesuchten Praktikumseinrichtung an.

Rechte und Pflichten

Im LehramtsWiki findest du alle Informationen rund um das Thema Verschwiegenheit während der Praxisphase.

Im Rahmen des BFP besteht für dich als Praktikant*in ein gesetzlicher Unfallschutz. Auch Praktikant*innen tragen allerdings Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass du eine Haftpflichtversicherung abschließt, die deine persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Wenn du bereits eine Haftpflichtversicherung hast, solltest du diese hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen. Zusätzlich ist eine Schlüsselversicherung sinnvoll, die in der Haftpflichtversicherung enthalten sein oder dazu gebucht werden könnte.

Wie du den nötigen Masernschutz vorweist, erfährst du im Masernschutzgesetz Masernschutzgesetz: Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen.

In unserem Artikel zum Mutterschutz findest du hilfreiche Informationen zum Thema.

Das Praktikumsbüro hat umfangreiche Materialien zusammengestellt, die für dich hilfreich sind. Die Formulare findest du im Downloadbereich der ZLB-Website.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-07-07