Bachelor-Master: Mündliche Ergänzungsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei mal absolviert werden, das bedeutet ein Versuch und zwei Wiederholungen. Diese Regelung wird jedoch durch manche [[Fachprüfungsordnungen]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt. | Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei mal absolviert werden, das bedeutet ein Versuch und zwei Wiederholungen. Diese Regelung wird jedoch durch manche [[Fachprüfungsordnungen]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt. | ||
Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die [[Prüfung]] spätestens zu dem in der [[Prüfungsordnung]] vorgegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese | Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die [[Prüfung]] spätestens zu dem in der [[Prüfungsordnung]] vorgegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese Prüfung dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch. | ||
Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die | Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. | ||
Den entsprechenden Antrag musst du bis 14 Tage nach Bekannt­gabe der Klausur- oder Hausarbeits­ergebnisse beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Ergänzungs­prüfung findet frühestens 4 Wochen und spätestens 12 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen. | Den entsprechenden Antrag musst du bis 14 Tage nach Bekannt­gabe der Klausur- oder Hausarbeits­ergebnisse beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Ergänzungs­prüfung findet frühestens 4 Wochen und spätestens 12 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen. |
Version vom 6. August 2021, 13:17 Uhr
Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei mal absolviert werden, das bedeutet ein Versuch und zwei Wiederholungen. Diese Regelung wird jedoch durch manche Fachprüfungsordnungen aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.
Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termingerecht, dass heißt die Prüfung spätestens zu dem in der Prüfungsordnung vorgegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese Prüfung dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.
Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.
Den entsprechenden Antrag musst du bis 14 Tage nach Bekanntgabe der Klausur- oder Hausarbeitsergebnisse beim Prüfungswesen stellen. Der Prüfungsausschuss legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungsprüfung fest. Die Ergänzungsprüfung findet frühestens 4 Wochen und spätestens 12 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Ergänzungsprüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.
Hast du Fragen zur (Möglichkeit einer) mündlichen Ergänzungsprüfung in deinem Fach, kannst du dich an die Studienfachberatung wenden.
Für die nachfolgenden Fächer werden mündliche Ergänzungsprüfungen angeboten:
Bachelor
- Biologie HRSGe Gy/Ge BK
- Biotechnik BK
- Chemie HRSGe Gy/Ge BK
- DaZ G HRSG Gy/Ge BK
- Evangelische Religionslehre G, HRSGe Gy/Ge BK
- Physik HRSGe Gy/Ge BK
- Sport G, HRSGe Gy/GeBK
Master
- Biotechnik BK
- Chemie HRSGe Gy/Ge BK
- DaZ G HRSGe
- Evangelische Religionslehre G HRSGe Gy/Ge BK
- Physik HRSGe Gy/Ge BK
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-29