Bachelor-Master: Mündliche Ergänzungsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer studien­begleitenden Prüfung aus einer Klausur oder Hausarbeit, hast du in einigen Fächern die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungs­prüfung abzulegen.}}
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Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei mal absolviert werden, das bedeutet ein Versuch und zwei Wiederholungen. Diese Regelung wird jedoch durch manche [[Fachprüfungsordnungen]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.  
Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird jedoch durch einige [[Fachprüfungsordnungen]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.  


Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die [[Prüfung]] spätestens zu dem in der [[Prüfungsordnung]] vorgegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese Prüfung dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.
Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die [[Prüfung]] spätestens zu dem in der [[Prüfungsordnung]] vorgegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese Prüfung dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.

Version vom 6. August 2021, 14:19 Uhr

Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer studien­begleitenden Prüfung aus einer Klausur oder Hausarbeit, hast du in einigen Fächern die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungs­prüfung abzulegen.

Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird jedoch durch einige Fachprüfungsordnungen aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.

Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die Prüfung spätestens zu dem in der Prüfungsordnung vorgegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese Prüfung dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.

Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.

Den entsprechenden Antrag musst du bis 14 Tage nach Bekannt­gabe der Klausur- oder Hausarbeits­ergebnisse beim Prüfungswesen stellen. Der Prüfungs­ausschuss legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Ergänzungs­prüfung findet frühestens 4 Wochen und spätestens 12 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.

Hast du Fragen zur (Möglichkeit einer) mündlichen Ergänzungsprüfung in deinem Fach, kannst du dich an die Studienfachberatung wenden.

Für die nachfolgenden Fächer werden mündliche Ergänzungs­prüfungen angeboten:

Bachelor

Master


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-29