Bachelor-Master: Mündliche Ergänzungsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer studien­begleitenden Prüfung aus einer Klausur oder Hausarbeit, hast du in einigen Fächern die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungs­prüfung abzulegen.}}
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Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird jedoch durch einige [[Fachprüfungsordnungen]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.  
Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird von einigen [[Fachprüfungsordnungen]] durch die Mündliche Ergänzungsprüfung erweitert, sodass du unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit hast, die Prüfung zu bestehen.


Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die [[Prüfung]] spätestens zu dem in der [[Prüfungsordnung]] vorgegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese Prüfung dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.
Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausur- oder Hausarbeitsergebnisses beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.


Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.
Hast du Fragen zur Möglichkeit einer Mündlichen Ergänzungsprüfung in deinem Fach, wende dich an die entsprechenden [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]].


Den entsprechenden Antrag musst du bis 14 Tage nach Bekannt­gabe der Klausur- oder Hausarbeits­ergebnisse beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Ergänzungs­prüfung findet frühestens 4 Wochen und spätestens 12 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.
Für die nachfolgenden Fächer wird eine Mündliche Ergänzungs­prüfung angeboten:
 
Hast du Fragen zur (Möglichkeit einer) mündlichen Ergänzungsprüfung in deinem Fach, kannst du dich an die [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]] wenden.
 
Für die nachfolgenden Fächer werden mündliche Ergänzungs­prüfungen angeboten:


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Version vom 10. August 2021, 09:00 Uhr

Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer studien­begleitenden Prüfung aus einer Klausur oder Hausarbeit, hast du in einigen Fächern die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungs­prüfung abzulegen.

Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird von einigen Fachprüfungsordnungen durch die Mündliche Ergänzungsprüfung erweitert, sodass du unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit hast, die Prüfung zu bestehen.

Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausur- oder Hausarbeitsergebnisses beim Prüfungswesen stellen. Der Prüfungs­ausschuss legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Mündliche Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.

Hast du Fragen zur Möglichkeit einer Mündlichen Ergänzungsprüfung in deinem Fach, wende dich an die entsprechenden Studienfachberatung.

Für die nachfolgenden Fächer wird eine Mündliche Ergänzungs­prüfung angeboten:

Bachelor

Master


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-10