Bachelor-Master: Mündliche Ergänzungsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. August 2021, 09:00 Uhr
Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird von einigen Fachprüfungsordnungen durch die Mündliche Ergänzungsprüfung erweitert, sodass du unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit hast, die Prüfung zu bestehen.
Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausur- oder Hausarbeitsergebnisses beim Prüfungswesen stellen. Der Prüfungsausschuss legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungsprüfung fest. Die Mündliche Ergänzungsprüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Mündliche Ergänzungsprüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.
Hast du Fragen zur Möglichkeit einer Mündlichen Ergänzungsprüfung in deinem Fach, wende dich an die entsprechenden Studienfachberatung.
Für die nachfolgenden Fächer wird eine Mündliche Ergänzungsprüfung angeboten:
Bachelor
- Biologie HRSGe Gy/Ge BK
- Biotechnik BK
- Chemie HRSGe Gy/Ge BK
- DaZ G HRSG Gy/Ge BK
- Evangelische Religionslehre G, HRSGe Gy/Ge BK
- Physik HRSGe Gy/Ge BK
- Sport G, HRSGe Gy/GeBK
Master
- Biotechnik BK
- Chemie HRSGe Gy/Ge BK
- DaZ G HRSGe
- Evangelische Religionslehre G HRSGe Gy/Ge BK
- Physik HRSGe Gy/Ge BK
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-10