Bachelor-Master: Freiversuch: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text=Um einen Freiversuch handelt es sich, wenn du den ersten Prüfungsversuch spätestens zu dem in der entsprechenden Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungstermin abgelegt, aber diese Prüfung nicht bestanden hast. | {{Teaser|Text=Um einen Freiversuch handelt es sich, wenn du den ersten Prüfungsversuch spätestens zu dem in der entsprechenden Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungstermin abgelegt, aber diese Prüfung nicht bestanden hast. Ob du einen Freiversuch in deinem Fach bzw. deinen Fächern hast, kannst du in den entsprechenden Fachprüfungsordnungen nachlesen. Bei Fragen wendest du dich am besten an deine [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]]. | ||
}} | }} | ||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest. | Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest. | ||
Unabhängig davon gilt während der Corona-Pandemie die Freiversuchsregelung für Prüfungen laut Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO). Informationen dazu findest du im Wiki-Artikel [[Corona-Freiversuchsregelung]]. | Unabhängig davon gilt während der Corona-Pandemie die Freiversuchsregelung für Prüfungen laut Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO). Informationen dazu findest du im Wiki-Artikel [[Corona-Freiversuchsregelung]]. |
Version vom 16. August 2021, 10:24 Uhr
Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird jedoch durch einige Fachprüfungsordnungen aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.
Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest.
Unabhängig davon gilt während der Corona-Pandemie die Freiversuchsregelung für Prüfungen laut Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO). Informationen dazu findest du im Wiki-Artikel Corona-Freiversuchsregelung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-10