Sekundarschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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An der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Die erworbene Fachoberschulreife (FOR) berechtig unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
An der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Die erworbene Fachoberschulreife (FOR) berechtig unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Weitere Informationen zur Sekundarschule findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zur-sekundarschule Webseiten des Schulministeriums].


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Version vom 5. Mai 2022, 10:22 Uhr

Die Sekundarschule ist eine weiterführende Schule, die die Jahrgangsstufen fünf bis zehn, also die Sekundarstufe I, umfasst. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Sie ist in der Regel mindestens dreizügig und als Ganztagsschule angelegt.

In den Klassen fünf und sechs der Sekundarschule lernen die Schüler*innen gemeinsam im Klassenverband. Ab dem 7. Jahrgang erfolgt der Unterricht in verschiedenen Organisationsformen, z. B. integriert, teilintegriert oder kooperativ. Während die integrierte sowie die teilintegrierte Sekundarschule den Unterricht ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen fortführt, werden die Klassen in der kooperativen Sekundarschule nach schulformbezogenen Bildungsgängen bzw. Anforderungsebenen getrennt gebildet.

Der Unterricht bietet unabhängig der Organisationsform von Anfang an gymnasiale Standards. So kann die zweite Fremdsprache ab Klasse sieben gewählt werden und eine weitere Fremdsprache wird, wie an Gymnasium und Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe neun angeboten.

An der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Die erworbene Fachoberschulreife (FOR) berechtig unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Weitere Informationen zur Sekundarschule findest du auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2023-05-06