Bildungsmonitoring: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bildungsmonitoring geht auf einen Beschluss der [[KMK|Kultusminister­konferenz (KMK)]] aus 2006 zurück. Die KMK entwickelt die [https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_06_11-Gesamtstrategie-Bildungsmonitoring.pdf  Gesamtstrategien] in Diskussion mit den Vertreter*innen der Bildungswissenschaft, der Gewerkschaften und Verbände, der Eltern und der Schülerschaft.
Das Bildungsmonitoring geht auf einen Beschluss der [[KMK|Kultusminister­konferenz (KMK)]] aus 2006 zurück. Die KMK entwickelt die [https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_06_11-Gesamtstrategie-Bildungsmonitoring.pdf  Gesamtstrategien] in Diskussion mit den Vertreter*innen der Bildungswissenschaft, der Gewerkschaften und Verbände, der Eltern und der Schülerschaft.


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Version vom 10. Mai 2022, 15:47 Uhr

Die Qualität des Bildungssystems in Deutschland beständig zu verbessen ist Ziel des Bildungsmonitorings. Es ermöglicht, Entwicklungen im deutschen Schulsystem zu beobachten und auf der Grundlage der Ergebnisse Förderstrategien zu entwickeln.

Dies kann zum Beispiel eine Strategie zur Förderung von leistungsstarken und leistungsschwachen Schüler*innen sein, die Festlegung von Bildungsstandards oder die Einrichtung eines Pools an Abiturprüfungsaufgaben für Lehrer*innen um die Einhaltung der Bildungsstandards zu sichern.

Das Monitoring findet auf der Grundlage der Ergebnisse bereits vorhandener Studien und Berichterstattungen statt, wie die Internationale Schulleistungsstudie PISA, Vergleichsstudien wie VERA 3 und 8 oder die Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern.

Das Bildungsmonitoring geht auf einen Beschluss der Kultusminister­konferenz (KMK) aus 2006 zurück. Die KMK entwickelt die Gesamtstrategien in Diskussion mit den Vertreter*innen der Bildungswissenschaft, der Gewerkschaften und Verbände, der Eltern und der Schülerschaft.


Dieser Artikel ist gültig bis 2023-05-10