Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(Bearbeitungshinweis aktualisiert) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
===EU-DSGVO=== | ===EU-DSGVO=== | ||
Die EU-DSGVO regelt und vereinheitlicht, wie mit personenbezogenen Daten innerhalb der EU umgegangen werden darf. Sie definiert die Grundprinzipien des Datenschutzes. | Die EU-DSGVO regelt und vereinheitlicht, wie mit personenbezogenen Daten innerhalb der EU umgegangen werden darf. Sie definiert die Grundprinzipien des Datenschutzes. | ||
====Grundprinzipien des | ====Grundprinzipien des Datenschutzes==== | ||
=====Verbot mit Erlaubnisvorbehalt===== | =====Verbot mit Erlaubnisvorbehalt===== | ||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
==personenbezogene Daten anderer== | ==personenbezogene Daten anderer== | ||
{{Gültigkeit|DATUM=2022-05-11|KOMMENTAR= | {{Gültigkeit|DATUM=2022-05-11|KOMMENTAR=Sören ergänzt den Arikel; ToDo aus der Wiki-Sitzung vom 19. Mai 2022}} |
Version vom 20. Mai 2022, 10:16 Uhr
Allgemeines
Der Datenschutz hilft dabei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen zu können, denn er regelt den Schutz personenbezogener Daten.
EU-DSGVO
Die EU-DSGVO regelt und vereinheitlicht, wie mit personenbezogenen Daten innerhalb der EU umgegangen werden darf. Sie definiert die Grundprinzipien des Datenschutzes.
Grundprinzipien des Datenschutzes
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
besonders schützenswerte personenbezogene Daten
kleine Historie
Meine personenbezogenen Daten
personenbezogene Daten anderer
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-05-11