Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr): Unterschied zwischen den Versionen
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Das bedeutet, dass du an der Ruhr-Universität Bochum und der TU Dortmund Veranstaltungen in deinen Fächern und den Bildungswissenschaften belegen und Modulteil- oder Modulabschlussprüfungen ablegen kannst, die bei uns anerkennungsfähig sind. Die übliche Zweithörergebühr entfällt. | Das bedeutet, dass du an der Ruhr-Universität Bochum und der TU Dortmund Veranstaltungen in deinen Fächern und den Bildungswissenschaften belegen und Modulteil- oder Modulabschlussprüfungen ablegen kannst, die bei uns anerkennungsfähig sind. Die übliche Zweithörergebühr entfällt. | ||
Dazu suchst du dir eine | Dazu suchst du dir eine oder mehrere Veranstaltung an einer der Partneruniversitäten aus und fragst bei der Studienberatung deiner Fächer oder der Bildungswissenschaften nach, ob sie anerkennungsfähig sind. Sollte das der Fall sein, füllst du den [https://www.uaruhr.de/mam/content/studium/formular_antrag_auf_zulassung_zu_lehrveranstaltungen_in_der_ua_ruhr_07_11_2017.pdf Antrag auf Zulassung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Rahmen der Universitätsallianz Ruhr] aus und legst ihn der Lehrkraft, dem Prüfungsausschuss der Fakultät oder dem Prüfungsamt an der Partneruni vor, je nachdem, wer für die Zulassung zuständig ist. | ||
Wurde deine Leistung später von der Lehrkraft auf deinem Antrag bestätigt, leitet Sie ihn an das Prüfungsamt der Partnerhochschule weiter. Von dort aus wird das Prüfungswesen der UDE informiert. Hier wird deine Leistung verbucht. | Wurde deine Leistung später von der Lehrkraft auf deinem Antrag bestätigt, leitet Sie ihn an das Prüfungsamt der Partnerhochschule weiter. Von dort aus wird das Prüfungswesen der UDE informiert. Hier wird deine Leistung verbucht. | ||
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Version vom 3. Juni 2022, 08:26 Uhr
Das bedeutet, dass du an der Ruhr-Universität Bochum und der TU Dortmund Veranstaltungen in deinen Fächern und den Bildungswissenschaften belegen und Modulteil- oder Modulabschlussprüfungen ablegen kannst, die bei uns anerkennungsfähig sind. Die übliche Zweithörergebühr entfällt.
Dazu suchst du dir eine oder mehrere Veranstaltung an einer der Partneruniversitäten aus und fragst bei der Studienberatung deiner Fächer oder der Bildungswissenschaften nach, ob sie anerkennungsfähig sind. Sollte das der Fall sein, füllst du den Antrag auf Zulassung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Rahmen der Universitätsallianz Ruhr aus und legst ihn der Lehrkraft, dem Prüfungsausschuss der Fakultät oder dem Prüfungsamt an der Partneruni vor, je nachdem, wer für die Zulassung zuständig ist.
Wurde deine Leistung später von der Lehrkraft auf deinem Antrag bestätigt, leitet Sie ihn an das Prüfungsamt der Partnerhochschule weiter. Von dort aus wird das Prüfungswesen der UDE informiert. Hier wird deine Leistung verbucht.
Beachte bitte, dass auch Fehlleistungen verbucht werden.
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-12-12