Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. September 2022, 09:38 Uhr

Du hast dein Studium abgeschlossen, wechselst die Universität oder musst dein Studium unterbrechen, dann kannst du deine Exmatrikulation im Einschreibungswesen beantragen. Nach der Exmatrikulation bist du nicht länger Student*in an der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Deine Exmatrikulation kannst du entweder zum Semesterende beantragen, also zum 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester, oder mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Unter welchen Umständen dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der Webseite des Einschreibungswesens erklärt.

Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs­nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ zum Thema Exmatrikulation.

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-01-29