Learning Agreement: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. April 2023, 06:39 Uhr
Besprich dein Vorhaben und die Auswahl der Kurse möglichst früh mit deiner zuständigen Fachkoordinator*in und informiere dich über das Anerkennungsverfahren deiner Fakultät. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nicht automatisch. Hierzu schließt du ein Learning Agreement, also eine Lernvereinbarung oder Studienabkommen, mit deiner Heimat- und der Gasthochschule ab. Darin wird verabredet, welche Kurse du im Ausland absolvierst und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden.
Das Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von dir, deiner Heimathochschule und deiner Gasthochschule unterschrieben werden. Du stimmst im Learning Agreement zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule zu absolvieren. Die Heimathochschule garantiert durch das Learning Agreement die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für alle drei Parteien bindend.
Dieser Artikel ist gültig bis 2023-10-07