Bachelor-Master: Masterarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
Dagmar (Diskussion | Beiträge) K (Infos zur Schreibwerkstatt gelöscht) |
Gianna (Diskussion | Beiträge) (Gültigkeit hochgesetzt) |
||
Zeile 61: | Zeile 61: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Bachelor-Master]] | [[Kategorie:Bachelor-Master]] | ||
{{Gültigkeit|DATUM=2023- | {{Gültigkeit|DATUM=2023-11-09|KOMMENTAR=}} |
Version vom 9. Mai 2023, 14:16 Uhr
Achtung: Damit du dein Masterzeugnis rechtzeitig für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bekommst, solltest du deine Masterarbeit für den
- Einstellungstermin 01. November: ca. Ende Juli
- Einstellungstermin 01. Mai: ca. Ende Januar
abgeben.1 Wenn du die zuständigen Prüfer*innen rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit2 eingehalten werden.
- 1Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 01. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 01. November Mitte Oktober.
- 2Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel 6 Wochen (siehe §20(15), GPO Master für deine Schulform). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa 3 Wochen um dein Zeugnis auszustellen. Plane am besten noch 1 weitere Woche Puffer ein.
Voraussetzungen
Um deine Masterarbeit anmelden zu können, musst du:
- das abgeschlossene Bachelorstudium,
- den erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters und zusätzlich
- insgesamt 35 CP (die Verteilung auf die Fächer ist dabei nicht wichtig) nachweisen.
Möchtest du deine Masterarbeit in den Bildungswissenschaften oder in DaZ schreiben, musst du zusätzlich noch folgende Module nachweisen[1]:
- Module MA und MB (GyGe, BK, G)
- Module A, B und MC oder MD (HRSGe).
Prüfer*innen- und Themenwahl
Möchtest du deine Masterarbeit schreiben, sprichst du die Dozierenden selbst an, ob sie dich betreuen und prüfen können. Einige Fächer haben zusätzlich auf ihrer Webseite Listen mit Dozierenden veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Masterarbeit zu betreuen. Das Thema deiner Masterarbeit stellen deine Prüfer*innen, du hast aber ein Vorschlagsrecht. Es ist möglich, das Thema einmal innerhalb des ersten Bearbeitungsmonats zu ändern.[2]
Anmeldung
Die Anmeldung deiner Masterarbeit nimmst du im Prüfungswesen bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen für das Fach vor, in welchem du schreiben möchtest. Bei der Anmeldung solltest du beachten, deinen Zeitplan individuell und frühzeitig mit deinen Prüfer*innen abzustimmen, damit die Fristen eingehalten werden können und du plangemäß in den Vorbereitungsdienst starten kannst. Es gibt keine Anmeldefristen, du kannst deine Arbeit während der Sprechzeiten anmelden. Im Prüfungswesen bekommst du das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“. Auf dem Formblatt füllst du die Angaben zu Punkt A zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ aus und reichst das Formular wieder beim Prüfungswesen ein. Dann bekommst du Bescheid, ob du zugelassen bist oder nicht. Bist du zugelassen, bekommen deine Prüfer*innen das Formular und sollen Punkt C ausfüllen. Anschließend leiten die zuständigen Prüfer*innen das Formular weiter. Nach erfolgreicher Anmeldung findest du dein Thema und das offizielle Abgabedatum auch in HISinOne bei deinen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.
Bearbeitungszeit
- 15 Wochen
- Eine Verlängerung um bis zu acht Wochen kannst du mit einem begründeten schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss bekommen. Dazu muss der Antrag bis spätestens eine Woche vor Abgabetermin beim Prüfungsausschuss sein. Mehr dazu findest in der Gemeinsamen Prüfungsordnung Master für deine Schulform (§20).
Umfang
Die Masterarbeit soll in der Regel 80 Seiten nicht überschreiten[3]. Ob es in deinem Fach abweichende oder weitere Regelungen zum Umfang gibt, kannst du in der Fachprüfungsordnung Master für dein gewähltes Fach nachlesen.
Abgabe
- Du kannst deine Masterarbeit in die Terminbriefkästen werfen.
- Abgabe in dreifacher Form: gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (bei jeder abgegebenen Form legst du eine digitale Kopie bei).
- Die Eigenständigkeitserklärung wird erst nach dem Drucken im Original unterschrieben.
- Ist deine Masterarbeit eine Gruppenarbeit, muss in der Eigenständigkeitserklärung auch enthalten sein, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde.
Zeugnisausstellung
Sobald die Gutachten deiner Prüfer*innen zur Abschlussarbeit im Prüfungswesen vorliegen, wird die Note verbucht. Ist die Abschlussarbeit deine letzte Leistung, wird das Zeugnis erstellt und die Einholung der Unterschriften veranlasst. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. War deine Abschlussarbeit nicht deine letzte Leistung, stellt das Prüfungswesen dein Zeugnis in der Zeit nach der Verbuchung deiner letzten Leistung aus. Hast du bereits einmal eine Abschlussarbeit geschrieben und diese bei uns anerkennen lassen, melde dich bitte beim Prüfungswesen, wenn du deine letzte Prüfung bestanden hast.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.[4]
Hilfen
Für die Recherche sind wissenschaftliche Suchmaschinen hilfreich.
Masterbegleitmodul
Die Masterarbeit wird durch das Modul Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln begleitet. Hierzu bietet jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich Bildungswissenschaften eine Begleitveranstaltung an[5]. Welche Veranstaltungen jeweils für deine Fächer angeboten werden und welche Anforderungen sie beinhalten, kannst du individuell mit deinen Dozierenden absprechen.
Exmatrikulation
Hast du deine Masterarbeit abgegeben und auch alle anderen Leistungen erbracht, so erfolgt die Exmatrikulation regulär zum Semesterende, also zum 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester. Du kannst die Exmatrikulation aber auch mit sofortiger Wirkung im Einschreibungswesen beantragen.
Quellen
- ↑ siehe FPO Master BiWi für deine Schulform; bspw. FPO Master BiWi GyGe §5(6); https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-89-46_ws16.pdf [abgerufen am 02. Mai 2022]
- ↑ GPO Master für deine Schulform (§20)
- ↑ GPO Master für deine Schulform (§20(10))
- ↑ siehe GPO Master für deine Schulform (§21)
- ↑ siehe GPO Master für deine Schulform (§20)
Dieser Artikel ist gültig bis 2023-11-09