Senat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
K (Routinecheck) |
Gianna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. | Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. | ||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2024-11-30|KOMMENTAR=}} | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Gremien/Organe]] | [[Kategorie:Gremien/Organe]] |
Version vom 1. Dezember 2023, 10:26 Uhr
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
- Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
- Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-11-30