Vorstand des Zentrums für Lehrkräftebildung: Unterschied zwischen den Versionen
K (Routinecheck) |
Gianna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
{{Gültigkeit|DATUM= | {{Gültigkeit|DATUM=2024-12-16}} | ||
[[Kategorie:Gremien/Organe]] | [[Kategorie:Gremien/Organe]] |
Aktuelle Version vom 18. Dezember 2023, 11:07 Uhr
Voraussetzung ist, dass du zunächst Mitglied im ZLB wirst. Eine Mitgliedschaft ist möglich, wenn du in einer Lehramtsfachschaft tätig bist und dich der Lehramtsfachschaftsrat vorschlägt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass du für einen Bachelor mit Lehramtsoption bzw. Master of Education eingeschrieben bist. Je Lehramtsfachschaft kann eine studentische Person Mitglied im ZLB werden. Dann werden folgende Schritte durchlaufen: Zuerst wirst du von der jeweiligen Fachschaft in der Lehramts-FSK vorgeschlagen. Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden dem ZLB samt Protokoll der FSK-Sitzung übermittelt.
Anschließend reichst du deinen Mitgliedsantrag im Sekretariat des ZLB ein. Du findest den Antrag zur Mitgliedschaft auf der Website des ZLB unter dem Menüpunkt das Zentrum, Gremien, Mitgliederversammlung. Bei den Formalitäten stehen dir deine Fachschaft und das ZLB gerne zur Seite. Als nächstes kommt die Vorstandswahl. Als künftiges studentisches Mitglied im Vorstand, wirst du nur von anderen studentischen Mitgliedern (selbe Statusgruppe) gewählt. Die Wahl findet einmal im Jahr statt und es werden drei Studierende gewählt.
Der Vorstand besteht neben drei Studierenden aus zwölf Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und drei Mitgliedern aus der Gruppe Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung. Mehr Informationen und die aktuelle Besetzung findest du auf der Website des ZLB.
Beratend gehören dem Vorstand an:
- der Prorektor für Studium, Lehre und Bildung,
- die Geschäftsführerin des ZLB,
- eine Hochschullehrer*in aus dem Institutsrat des Zentrums für Interdisziplinäre Bildungsforschung (IZfB)
- eine Vertreter*in der ZfsL.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-16