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Version vom 21. März 2024, 13:56 Uhr
Bitte beachte, dass die Webseiten des Studierendenparlaments aufgrund des Cyber-Angriffs aktuell nicht aufrufbar sind. Um die Webseiten trotzdem zur Verfügung zu stellen, haben wir ein Web-Archiv, die sogenannte "Way Back Machine" genutzt, mit Hilfe derer wir die Seiten nun verlinkt haben. Die durch uns verlinkten Seiten sind vermutlich veraltet.
Aufgaben
Das StuPa beschließt unter anderem die Satzung der Studierendenschaft, die Beitragsordnung, in der die Höhe des Mobilitätsbeitrages und des Semesterbeitrags, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Unterstützung erhalten, festgelegt wird und einen Haushaltsplan.
Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.
Wahlen
Das StuPa ist am besten mit dem Bundestag in Deutschland vergleichbar. Die Mitglieder werden von allen eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen (UDE) gewählt. Jede Wähler*in hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine der antretenden hochschulpolitischen Listen gewählt und mit der Zweitstimme eine direkte Kandidat*in. Das Wahlergebnis wird nach einem bestimmten Berechnungsverfahren gewertet, wonach sich die Verteilung der Listen auf die 37 Mandate im Parlament ergibt. Eine Amtsperiode dauert in der Regel ein Jahr.
Zusammensetzung und Listen
Das StuPa setzt sich aus Vertreter*innen der hochschulpolitischen Listen zusammen. In einer hochschulpolitischen Liste sind Studierende aktiv, die eine gemeinsame politische Grundhaltung haben und aus dieser heraus die Interessen der Studierenden im StuPa vertreten. Eine solche Vereinigung muss nicht zwangsläufig einer Partei nahestehen, dies ist jedoch häufig der Fall.
Eine Übersicht über die Listen und die aktuelle Sitzverteilung findest du auf der Webseite des StuPa.
Arbeitsweise
Die StuPa-Sitzungen sind hochschulöffentlich und alle Studierenden haben ein Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personaldebatten über AStA-Angestellte oder Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutzgründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.
Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die meisten Stimmen hatten. Das Präsidium leitet und protokolliert die monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden Sitzungen des Parlaments und achtet darauf, dass diese nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie nach Wahlordnung der Studierendenschaft ablaufen.
Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der AStA-Referate und die dazugehörigen Referent*innen und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandatsträger*innen im Parlament abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen Kandidat*innen entscheiden.
Die AStA-Referent*innen haben auf jeder StuPa-Sitzung einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.
Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern:
Weitere Ansprechpersonen
Nicht nur der AStA und das StuPa sind hochschulpolitisch wichtig für dich. Auch der Senat, der Hochschulrat, das Rektorat und der Fakultätsrat sind für hochschulpolitische Fragen zuständig.
Kontakt
Weitere Informationen zum StuPa, die Sitzungsprotokolle und -termine findest du auf der Webseite des StuPa. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-06-01