Grundständiger Studiengang: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Gianna (Diskussion | Beiträge) (Gültigkeit hochgesetzt) |
Gianna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Der Abschluss eines grundständigen Studiengangs ist die Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiterführenden Studiengang. Auf der [https://www.hochschulkompass.de/studium/rund-ums-studieren/studiengaenge.html Webseite Hochschulkompass] findest du eine Übersicht der grundständigen Studiengänge in allen Bundesländern. | Der Abschluss eines grundständigen Studiengangs ist die Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiterführenden Studiengang. Auf der [https://www.hochschulkompass.de/studium/rund-ums-studieren/studiengaenge.html Webseite Hochschulkompass] findest du eine Übersicht der grundständigen Studiengänge in allen Bundesländern. | ||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2025-04-10}} | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Definitionen]] | [[Kategorie:Definitionen]] |
Aktuelle Version vom 12. April 2024, 12:41 Uhr
Dazu zählen alle Bachelor-Abschlüsse sowie Diplom- und Magisterabschlüsse und das Staatsexamen. Im Lehramtsstudium ist der Bachelor-Abschluss zwar auch ein berufsqualifizierender Abschluss, allerdings nur für Tätigkeiten im außerschulischen Bildungsbereich. Für die Tätigkeit als Lehrkraft in der Schule sind der weiterführende Master of Education und der anschließende Vorbereitungsdienst notwendig.
Der Abschluss eines grundständigen Studiengangs ist die Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiterführenden Studiengang. Auf der Webseite Hochschulkompass findest du eine Übersicht der grundständigen Studiengänge in allen Bundesländern.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-10