Auslandsaufenthalt im Fach Englisch: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2024, 09:55 Uhr
Beratung
Auf der Webseite Hilfe und Beratung des Instituts für Anglophone Studien findest du neben den Kontaktdaten der Studienberatung auch die Ansprechpersonen für Auslandsaufenthalte während deines Lehramtsstudiums.
Allgemeine Informationen
Während deines Bachelorstudiums im Fach Englisch ist ein Auslandsaufenthalt, den du auch in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren kannst, Pflicht. Der dreimonatige Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet werden, die jeweils eine Mindestdauer von einem Monat haben müssen. Studierst du neben dem Fach Englisch noch eine weitere moderne Fremdsprache, musst du den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden Fächer absolvieren.
Der Auslandsaufenthalt findet im Rahmen des Moduls AE bzw. X statt und ist zwischen dem 3. und 6. Fachsemester vorgesehen. Vor Antritt des Auslandsaufenthalts musst du die zum Modul gehörende Vorbereitungsveranstaltung "Cultural Studies" besuchen. Falls der Aufenthalt im Rahmen des Zweitfachs stattfindet, wird im Fach Englisch stattdessen das Modul CC bzw. Y belegt. Informationen dazu findest du in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen und Modulhandbüchern.
Weitere allgemeine Informationen zum Pflicht- oder freiwilligen Auslandsaufenthalt und zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel Auslandsaufenthalt. Informationen zur Studienstruktur im Fach Englisch findest du auch auf der entsprechenden Fächerseite. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der Webseite der Anglistik.
Im Moodle-Kurs Infokurs für Auslandsaufenthalte sind alle wichtigen Informationen zu den Modulen X und AE zusammengefasst. Dort findest du auch ein FAQ zum Thema Auslandsaufenthalt. Die Planungshilfe gibt dir einen Überblick, wie du welche Lehrveranstaltung verschieben kannst, falls dies durch den Auslandsaufenthalt notwendig wird. Weitere Informationen findest du auf der Webseite A-Z.
Sprachzeugnis
Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den DAAD oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an die Lehrenden im Language Practice Team.
Härtefallantrag
Solltest du aus persönlichen Gründen keine Möglichkeit haben, innerhalb des Moduls einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Weitere Informationen dazu und zur Vorgehensweise findest du im Moodle-Kurs.
Beurlaubung
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen, wenn du z. B. ein Auslandssemester absolvieren möchtest. Den Antrag dafür stellst du beim Einschreibungswesen. Informationen zum Studium im Ausland bekommst du auf der Webseite ERASMUS der Fakultät oder im International Office.
Hinweise zum Brexit
Bitte beachte, dass es aufgrund des Brexits zu Änderungen bei der Durchführung deines Auslandsaufenthaltes oder der Finanzierung durch das ERASMUS-Programm kommen kann. Bei Fragen wendest du dich am besten an das International Office.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-13