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Diese Möglichkeit ist bis zum 01. Mai 2028 befristet, vgl. [https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung HKU, Punkt 5].
Diese Möglichkeit ist bis zum 01. Mai 2028 befristet, vgl. [https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung HKU, Punkt 5].
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Version vom 18. Oktober 2024, 08:50 Uhr

Möchtest du an einer Grundschule oder an einer Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (HRSG) unterrichten, obwohl du einen Abschluss für den Unterricht an Gymnasien und Gesamtschulen hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen in den Vorbereitungs­dienst oder in den Schuldienst der anderen beiden Schulform wechseln.

Handlungskonzept Unterrichtsversorgung

Grundlage dafür ist das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung (HKU) vom 22. Dezember 2022. Es beinhaltet Maßnahmen, um den Lehrkräftemangel u.a. an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auszugleichen.

Nachfolgend informieren wir dich über deine Möglichkeiten.

Wechsel Gy/Ge zu G

berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

Mit einem Studienabschluss für Gy/Ge kannst du dich direkt für einen Ausbildungs­platz im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS an einer Grundschule bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens eines der Fächer studiert hast, in denen an Grundschulen unterrichtet wird. Möchtest du Sachunterricht wählen, musst du Studienleistungen aus den Natur- und Gesellschaftswissenschaften vorweisen.

Im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst wirst du in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule ausgebildet, wobei eines davon Sprachliche Grundbildung oder Mathematische Grundbildung sein wird.

Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert im Gegensatz zum Vorbereitungs­dienst sechs Monate länger und ist mit einer höheren Vergütung verbunden.

Diese Möglichkeit ist bis zum 01. Mai 2028 befristet, vgl. HKU, Punkt 5.

Schulwechsel

Bist du bereits ausgebildete Lehrkraft mit einem abgeschlossenen Vorbereitungs­dienst für Gy/Ge oder bereits als Lehrkraft an einem Gymnasium oder einer Gesamt­schule tätig, kannst du an eine Grundschule wechseln und zwar auch dann, wenn dein Studium keinen Lernbereich oder kein Fach der Grundschule abbildet. Du unterrich­test dann bevorzugt in den Klassen 3 und 4 und wirst berufsbegleitend in Grund­schuldidaktik und -methodik ausgebildet.

Dieses Angebot ist bis zum 01. Mai 2025 befristet, vgl. HKU, Punkt 2.

Wechsel von Gy/Ge zu HRSG

berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

Auch hier kannst du dich direkt für einen Ausbildungsplatz im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst an einer Schule bewerben. Voraussetzung ist, dass du min­destens eines der Fächer studiert hast, in denen an HRSG unterrichtet wird.

Du wirst im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS ausgebildet, in zwei Fächern und sechs Monate länger als im Vorbereitungsdienst. Dafür erhälst du eine höhere Vergütung.

Diese Möglichkeit ist bis zum 01. Mai 2028 befristet, vgl. HKU, Punkt 5.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-15