Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Gianna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
[[Kategorie: Definitionen]] | [[Kategorie: Definitionen]] | ||
[[Kategorie:Gremien/Organe]] | [[Kategorie:Gremien/Organe]] | ||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2025-04-04|Kommentar=}} |
Aktuelle Version vom 4. November 2024, 09:05 Uhr
Das Rektorat gestaltet in der Regel in Kooperation mit anderen Einrichtungen der Hochschule die Angelegenheiten der Hochschule, darunter die Studienbedingungen vor Ort. Dazu stimmen sich die Mitglieder bedarfsweise mit dem AStA und der Fachschaftskonferenz ab, um über Fragen wie den Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium, das Belegen von Lehrveranstaltungen oder die Beachtung des Datenschutzes zu entscheiden. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-04