Lehramtszugangsverordnung (LZV): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=LZV steht für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität", kurz Lehramts­zugangs­verordnung.}}
{{Teaser|Text=Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) regelt den Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] in NRW.}}


Die LZV regelt den Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] in NRW. Die aktuelle Fassung ist die [https://bass.schul-welt.de/16182.htm LZV] vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.
Lehramtszugangsverordnung steht dabei für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität". Die aktuelle Fassung ist die [https://bass.schul-welt.de/16182.htm LZV] vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.





Version vom 6. Februar 2025, 10:58 Uhr

Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) regelt den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW.

Lehramtszugangsverordnung steht dabei für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität". Die aktuelle Fassung ist die LZV vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-15