Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Prüfungsordnung== | ==Prüfungsordnung== | ||
Prüfungsordnungen regeln u.a. | Prüfungsordnungen (POs) regeln u.a. | ||
* Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung | * Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung | ||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
*In-Kraft-Treten und Veröffentlichung | *In-Kraft-Treten und Veröffentlichung | ||
Die Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende heißt Lehramtsprüfungsordnung, kurz [[LPO]]. | |||
Alle POs der UDE finden Sie <BLANK text="hier">http://www.uni-duisburg-essen.de/zentralverwaltung/pruefungsordnungen.shtml</BLANK>. | |||
[[Kategorie:Keywords]] | [[Kategorie:Keywords]] |
Version vom 10. November 2008, 15:35 Uhr
Prüfungsordnung
Prüfungsordnungen (POs) regeln u.a.
- Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung
- Regelstudienzeit, Studienaufbau, Studienumfang
- Prüfungsausschuss
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester
- Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer
- Zulassung zur Prüfung
- Struktur der Prüfung, Anmeldung und Abmeldung
- Wiederholung von Prüfungen
- Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
- Bestehen und Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung
- Bildung der Noten
- Einsicht in die Prüfungsakten
- Geltungsbereich
- In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
Die Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende heißt Lehramtsprüfungsordnung, kurz LPO.
Alle POs der UDE finden Sie hier .