LABG: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Lehrerausbildungsgesetz ([[LABG]]) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können. Die Neufassung gilt für alle, die ihr Studium ab dem WS 2003/2004 aufnehmen <BLANK LABG >http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABGNeu.pdf</BLANK>. | Das Lehrerausbildungsgesetz ([[LABG]]) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können. Die Neufassung gilt für alle, die ihr Studium ab dem WS 2003/2004 aufnehmen <BLANK LABG >http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABGNeu.pdf</BLANK>. | ||
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Version vom 28. April 2009, 09:17 Uhr
Lehrerausbildungsgesetz LABG (02.07.2002 i.d.F. vom 27. Juni 2006)
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können. Die Neufassung gilt für alle, die ihr Studium ab dem WS 2003/2004 aufnehmen http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABGNeu.pdf .