Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Manuel (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der <BLANK text="Hochschulrat">http://www.uni-due.de/universitaet/hochschulrat.shtml</BLANK> besteht an der [[UDE]] aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe. | Der <BLANK text="Hochschulrat">http://www.uni-due.de/universitaet/hochschulrat.shtml</BLANK> besteht an der [[UDE]] aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe. | ||
Der Hochschulrat berät das [[Rektorat]] und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan. | Der [[Hochschulrat]] berät das [[Rektorat]] und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan. | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||
[[Kategorie:Gremien/Organe]] | [[Kategorie:Gremien/Organe]] |
Version vom 28. Mai 2009, 12:55 Uhr
Der Hochschulrat besteht an der UDE aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe. Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.